Internetportale müssen keine Auskunft über Anmeldedaten von Nutzern geben, die Bewertungen und Kommentare abgeben. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil am 01.07.2014 entschieden (AZ VI ZR 345/13). Dem Urteil vorausgegangen ist ein Streit zwischen einem Betreiber eines Internetportals auf dem Ärzte bewertet werden können und einem Arzt. In einer Bewertung hatte ein Nutzer […]