In dem einen oder anderen Beitrag haben wir uns schon damit befasst, welche Informationen ein Arbeitgeber im Bewerbungs- und Einstellungsverfahren einholen darf, bzw. nicht einholen darf (siehe z.B. hier und hier). Hinsichtlich bestehender Vorstrafen gilt, dass nur nach solchen Vorstrafen gefragt werden darf, die für das konkrete Arbeitsverhältnis eine besondere Relevanz haben (z.B. Vermögensdelikte bei […]