Der BGH hat sich zu Schmerzensgeldansprüchen und dem Begriff „Datei“ im BDSG geäußert. Zum einen stellte der BGH klar, ein Schmerzensgeldanspruch in Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten kann nur dann gegeben sein, wenn eine automatisierte Verarbeitung stattfindet. Zum anderen machte der BGH deutlich, dass Gutachten grundsätzlich keine Dateien sind, die dem Schutzbereich des BDSG […]