beA, das besondere elektronische Anwaltspostfach, sollte ab dem 1.1.2018 für Rechtsanwälte verpflichtend sein. Die hierzu erlassenen Regelungen finden sich in den §§ 19 ff der Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer (RAVPV), die ebenfalls ab dem 1.1.2018 gelten. Bisher war die Nutzung des beA freiwillig innerhalb der Testphase. Jetzt ist beA offline […]