Personaldienstleister stehen aktuell vor der Frage, ob bei einer Arbeitnehmerüberlassung aus datenschutzrechtlicher Sicht ein Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen werden muss? Gemäß § 1 Abs. 1 S. 2 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) werden Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung überlassen, wenn sie in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert sind und seinen Weisungen unterliegen. Voraussetzung hierfür ist das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Leiharbeitnehmer […]