Immer mehr und immer jüngere Kinder besitzen mittlerweile ein Smartphone und tauschen sich hierüber mit Freunden und Bekannten aus, indem Sie Fotos und Videos von sich teilen und miteinander kommunizieren. Zu den derzeit angesagtesten Apps bei den Kindern und Jugendlichen zählt die App TikTok vom chinesischen Technologiekonzern Bytedance aus Peking. Wie schon beim Vorgänger musical.ly kann bei dieser Playback-Video App ein kurzes Video zu einem Song aufgenommen und den Mitgliedern des Netzwerks gezeigt werden. Dabei filmen sich die Nutzer zumeist selbst und stellen so private Aufnahmen von sich (auch aus dem Kinderzimmer) einer riesigen Community mit über 800 Millionen Mitgliedern vor. Die beliebtesten Clips werden millionenfach aufgerufen und führen zur Prominenz im Internet.

Die Datenschützer prüfen und warnen

Neben dem Hochladen von Videos können die Nutzer in ihrem Profil zahlreiche Informationen angeben. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten bedarf einer wirksamen Rechtsgrundlage, die hier wohl nur durch die Einwilligung des Betroffenen nach Art. 7 DSGVO erreicht werden kann. Aber ein Großteil der Benutzer von TikTok ist noch unter 16 Jahren. Deshalb müsste der Betreiber bei diesen Nutzern nach Art. 7, Art. 8 DSGVO die Einwilligung der Eltern einholen. Dieses gilt nicht nur für die Anmeldung, sondern letztlich für jedes einzelne Bild/Video. Doch setzt dieser Prozess überhaupt erst einmal eine wirksame Altersverifikation voraus, die bei TikTok aktuell noch fehlt und daher auch keine Dokumentation des Verantwortlichen erreicht.

Bei der Verwendung der App werden zahlreiche Nutzerdaten und Hintergrunddaten gesammelt sowie auch das Nutzerverhalten ausgewertet. Auch diese Verarbeitung ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen bzw. dessen Eltern bei Kindern unter 16 Jahren zulässig, weswegen sich viele namhafte Anbieter mittlerweile dazu entschlossen haben, die Nutzungsbedingungen zu ändern und den Dienst erst ab 16 Jahren zu „erlauben“. Unklar ist ferner, auf welchen Servern und unter welchen Schutzvorkehrungen die teils sensiblen Daten der Nutzer verarbeitet werden und wie umfassend hierüber in der Datenschutzerklärung aufgeklärt wird.

In der deutschen TikTok Datenschutzerklärung (abgerufen auf der Webseite) heißt es unter anderem:

„Wenn Sie unsere Dienste nutzen, erheben wir automatisch Ihre IP-Adresse (ohne GPS-Daten), Geräteinformationen oder sonstige eindeutigen Geräteidentifizierungsmerkmale, Cookies (wie nachstehend definiert), Ihren Browserverlauf, Ihren Mobilfunkanbieter, Ihre Zeitzonen- und lokalen Einstellungen, Ihr Mobiltelefon- oder Gerätemodell, Ihr Betriebssystem sowie Informationen zu Ihrer Nutzung der App, z. B. die Kommentare, die Sie in der App hinterlassen, oder sonstige nutzergenerierte Inhalte und Videoinhalte, die Sie in unserer App veröffentlichen.

Darüber hinaus erheben wir Verhaltensinformationen, wie z. B. das Sammeln von Interaktionspunkten bzw. sog. Engagement Scores (Likes, Kommentare, wiederholte Ansichten von Videos order Profilen) und ordnen Nutzer basierend auf Ihrem Verhalten zusammen mit Marketinginformationen wie Opt-Ins und Kommunikationspräferenzen einander zu. Wir erheben auch Daten über die Verknüpfung Ihrer Kontakt- oder Abonnentendaten mit Ihrer Aktivität auf unseren Diensten oder durch geräteübergreifendes Verknüpfen Ihrer Aktivität in unseren Diensten anhand Ihrer E-Mail-Adresse oder Ihrer Login-Daten für Social-Media-Seiten.“

Aber auch die Umsetzung der Betroffenenrechte, beispielsweise die Durchsetzung des Rechts auf Löschung (Vgl. Art. 17 DSGVO) wirft viele Fragezeichen auf.

Die Datenschutz-Aufsichtsbehörde in England hat angesichts der datenschutzrechtlichen und jugendschutzrechtlichen Bedenken vor einiger Zeit Ermittlungen gegen den Betreiber von TikTok eingeleitet. Und in Deutschland soll die Berliner Landesdatenschutzbeauftragte seit August 2018 die App prüfen.

Ferner ermöglicht die App eine Kommunikation zwischen den Nutzer, so dass grundsätzlich jedes Mitglied andere Nutzer anschreiben könnte und auch Cyber-Mobbing begünstigt. Daher können auch Erwachsene aus aller Welt den minderjährigen Nutzern eine Nachricht schicken und ein Gespräch ohne Kontrolle der Eltern führen. Nur durch die integrierte Einstellung der Privatsphäre lässt sich das Profil auf „privat“ stellen und vor Einblicken Fremder schützen. Deshalb gilt es auch den Jugendschutz hierzulande zu wahren, was derzeit nur ungenügend erfolgt.

Mithin sind auch In-App-Käufe bzw. das Zusenden von virtuellen Geschenken als Funktion innerhalb der Anwendung vorgesehen, die eine Bezahlung durch den Nutzer voraussetzen und zu Missbrauch wie auch der Haftung der Eltern führen können.

Empfehlung:

Viele der (datenschutz-)rechtlichen Bedenken sind wahrlich nicht neu. Viele Apps wie Instagram, Facebook oder WhatsApp sind trotz mittlerweile vorgenommener Änderungen der Nutzungsbedingungen mit ähnlichen Gefahren verbunden.

Doch TikTok richtet sich durch die Aufmachung größtenteils an eine minderjährige Zielgruppe und ist – wie auch musical.ly – angesichts der Leichtigkeit der Benutzung dazu geeignet, massiv die Privatsphäre und den Datenschutz der unaufgeklärten Nutzer zu gefährden. Und auch das integrierte „Geschenke-System“ mit In-App-Käufen entfaltet weitere Konflikte, wenn Kinder mit ihrem Taschengeld Stars und Lieblinge in der Community beschenken. Daher sollten Eltern mit ihren Kindern über die App, wie auch den innewohnenden Risiken und Gefahren sprechen und sie sensibilisieren.