Der Datenschutz soll – wenn es nach Deutschland geht – weltweit an Bedeutung gewinnen. Im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen setzt sich Medienberichten zur Folge Deutschland mit Brasilien, Lichtenstein, Mexiko, Norwegen, Österreich und der Schweiz für einen UN-Datenschutz-Sonderberichterstatter ein. Der Sonderberichterstatter soll überprüfen, inwieweit digitale Überwachungspraktiken in den einzelnen UNO-Mitgliedsländern mit den Grundrechten vereinbar sind. Den Befürwortern geht es um die Vertraulichkeit der digitalen Welt. Im Entwurf wird von der „tiefen Besorgnis über die negativen Effekte der Überwachung und Ausspähung der Kommunikation“ gesprochen.

Der UN-Datenschutz-Sonderbeauftragte soll für drei Jahre eingesetzt werden und nach einem Jahr einen ersten Bericht über die Verletzungen des Rechts auf Vertraulichkeit (Artikel 12 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung und Artikel 17 des Pakts für Bürgerliche Rechte) vorlegen (vgl. hier).

Die 28. Tagung des Menschenrechtsrats in Genf endet am morgigen Freitag. Ob und in welcher Form der Sonderberichterstatter eingesetzt wird, bleibt bis zum Ende der Tagung offen.

Update: Der UN-Menschenrechtsrat hat sich am Freitag für einen UN-Datenschutz-Sonderberichterstatter ausgesprochen. Mit seiner Ernennung wird für diesen Sommer gerechnet.