Das Bayerische Landesamt für Datenschutz hat im Rahmen einer internationalen Prüfung vor kurzem 25 Apps, die sich speziell an Kinder bis 13 Jahre richten, dahingehend untersucht, welche personenbezogenen Daten erhoben und verwertet werden und inwieweit über den Umgang mit den personenbezogenen Daten informiert wird.

Das Ergebnis der Prüfung ist aus datenschutzrechtlicher Sicht ernüchternd. Ein Viertel der Apps verfügte nicht über eine Datenschutzerklärung bzw. in den vorhandenen Datenschutzerklärungen wurde nur bei jeder Zweiten konkret auf den Datenumgang durch die App eingegangen. Bedenklich ist zudem, dass es bei sehr vielen Apps nur eine englischsprachige Datenschutzerklärung gibt, auch wenn die App an sich in deutscher Sprache angeboten wird. „Die Tatsache, dass Datenschutzhinweise für deutsche Angebote nur auf Englisch vorhanden sind, zeigt, dass zahlreiche Anbieter es nach wie vor den Nutzern so schwer wie möglich machen wollen, zu erkennen, was mit ihren Daten geschieht. Transparenz geht anders.“ so Thomas Kranig, Präsident des BayLDA.

Das Bayerische Landesamt für Datenschutz hat angekündigt, die bayerischen Anbieter zur Erstellung einer deutschsprachigen Datenschutzerklärung zu zwingen. App-Entwickler, die datenschutzrechtlich auf der sicheren Seite sein wollen, sei die „Orientierungshilfe zu den Datenschutzanforderungen an App-Entwickler und App-Anbieter“ des Düsseldorfer Kreises empfohlen.