Die Datenschutzgrundverordnung lässt nicht mehr lange auf sich warten. Für risikoreiche Datenverarbeitungsvorgänge sieht die Verordnung eine Pflicht zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung vor. Eine Technologie, von der in der Regel ein erhöhtes Risiko ausgeht, ist der Einsatz von Gesichtserkennungssensorik.

Als innovative Methode um Offlinedaten zu generieren, gelten Gesichtserkennungssoftwares, welche das Bild einer Person erfassen. Wie Mitte des Jahres 2017 bekannt wurde, setzte das Einzelhandelsunternehmen REAL in einer Testphase Werbebildschirme der Firma Echoin ein, die mit Gesichtserkennungssensorik ausgestattet sind (wir berichteten).

Unser Mitarbeiter, Philipp Quiel, veröffentlichte in der aktuellen Ausgabe der PinG (Privacy in Germany), Heft 1/2018, S. 30-40 unter dem Titel „Die Datenschutz-Folgenabschätzung und ihre Durchführung in der Praxis am Beispiel von Werbebildschirmen mit Gesichtserkennungssensorik“ einen umfassenden Artikel, der sich einerseits mit dem Personenbezug der Daten, die durch das von REAL getestete Verfahren verarbeitet werden beschäftigt. Anderseits werden bisherige Literaturauffassungen zur Durchführung einer DSFA gebündelt und anschließend anhand eines Praxisbeispiels dargelegt, was aus Sicht des Autors eine den Vorgaben der DSGVO entsprechende DSFA ausmacht.
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