Im Zusammenhang mit dem Verfahren des Landesbeauftragen für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) gegen die VfB Stuttgart AG (VfB AG), über dessen Eröffnung wir ebenso berichtet hatten wie über den Abschluss und weitere Details zum Bußgeldbescheid, geht es nun an die Umsetzung.

Nun wird, wie bereits nach Abschluss des Bußgeldverfahrens angezeigt, die Kooperation mit dem LfFDI BW zur Sensibilisierung junger Menschen für Datenschutzanliegen angegangen. Hierbei scheint auch der VfB Stuttgart 1893 e.V. (e.V.) aktiv zu sein und nicht nur die VfB AG, gegen die das Bußgeld erlassen worden war.

Vom Betroffenen im Bußgeldverfahren zum Projektpartner der Aufsichtsbehörde

Dass dem VfB Stuttgart ein beachtliches und eher ungewöhnliches Verfahrensresultat gelungen war, zeigten bereits die Reaktionen kurz nach dem Bußgeldverfahren, die von beiden Seiten als „einvernehmliches Ergebnis“ präsentiert wurden.

Jetzt ist es soweit und der VfB Stuttgart tritt als Projektpartner der Aufsichtsbehörde auf. Dies soll sich intern im Klub aber auch außerhalb der VfB-Welt bemerkbar machen. In enger Kooperation mit dem LfDI BW will er den eigenen Nachwuchsbereich (also in erster Linie Jugendspieler/innen und Eltern) zu verschiedenen Datenschutzthemen schulen und gemeinsam mit der Behörde auch das Projekt Datenschutz geht zur Schule unterstützen.

Datenschutz geht zur Schule ist eine 2009 vom Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. ins Leben gerufene Initiative, die Schülerinnen und Schüler einfache Wege aufzeigen möchte, wie sie bei der Nutzung moderner Kommunikationsformen ihre persönlichen Daten besser schützen können. Geplant ist hierzu ein fester Bereich auf der Vereinswebseite. Dort will der VfB in Videos Datenschutzaspekte erläutern und nützliche Tipps für die Praxis geben. Ein Video mit einem Gespräch zwischen Thomas Hitzlsperger, Vorstand der VfB AG, und Dr. Stefan Brink, dem LfDI BW, ist bereits abrufbar. Thematisiert werden das vergangene Bußgeldverfahren und die gemeinsame Kooperation. Auch auf der Webseite des LfDI BW gibt es eine Pressemitteilung hierzu. Demnach soll die Vorbildfunktion von Sportlerinnen und Sportlern genutzt werden und sich der VfB Stuttgart als prominenter Botschafter für Datenschutz bei Kindern und Jugendlichen engagieren.

Somit scheint ein für beide Verfahrensbeteiligten zufriedenstellendes Ergebnis erreicht und das Thema Datenschutz bei Kindern und Jugendlichen insgesamt gestärkt worden zu sein.

Der gesamte Verlauf dürfte für viele Marktteilnehmer interessant gewesen sein und zeigt demonstrativ auf, dass sich ein einvernehmlicher Austausch mit der Aufsichtsbehörde am Ende für die sanktionierte Partei lohnt. Ein Vorgehen „Hand in Hand“ wirkt sich womöglich nicht nur auf die Höhe des Bußgeldes aus, sondern auch auf die öffentliche Wahrnehmung.

Die beiden Autoren wünschen sich, dass es dem VfB gelingt, derartiges Geschick auch in der aktuellen Bundesligasaison zu zeigen, damit auch dort – aller Personal- und sonstiger Sorgen zum Trotz – ein zufriedenstellendes Endresultat erreicht wird.