Der EU-Ministerrat scheint Fortschritte bei der Einigung zur Datenschutz-Grundverordnung zu machen: Während das Parlament bereits im März seinen Textvorschlag für die EU-Verordnung beschlossen hat (wir berichteten), ringt das Regierungsgremium bis heute noch um eine eigene Position und einen gemeinsamen Textvorschlag zu dem Reformvorhaben, mit dem die derzeitig geltende EU-Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 abgelöst werden soll.

Zuletzt wurden im Ministerrat lediglich einzelne vorläufige Einigungen zu wenigen Kapiteln und Textpassagen des Verordnungstextes (sog. „partial general approaches“, wir berichteten) erzielt. Nun scheint jedoch auch erstmals eine umfassende Einigung des Ministerrats in Sicht: Die Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlichte einen inoffiziellen Entwurf des Ministerrats vom 19. Dezember 2014, der den gesamten Text der Grundverordnung umfasst.

Zwar ist auch dieser Entwurf noch mit einigen Lücken und Hinweisen auf weiterhin bestehenden Klärungsbedarf versehen. Jedoch lassen sich darin neben den Regelungen der partial general approaches der letzten Monate bereits jetzt weitere, teilweise überraschende Positionen der Minister erkennen: So wird beispielsweise in Erwägungsgrund 39 die Datenverarbeitung für Zwecke des Direktmarketing explizit als ein Beispiel für ein Datenverarbeitung im berechtigten Interesse der datenverarbeitende Stelle genannt. Damit wäre Direktwerbung auch ohne vorherige Einwilligung der Betroffenen zulässig. Dem Betroffenen bliebe dann stets nur der nachträgliche Widerspruch gegen solche Werbemaßnahmen.

Ob der von Statewatch veröffentlichte Entwurf in seiner derzeitigen Form tatsächlich zum offiziellen Dokument wird, bleibt abzuwarten. Angesichts der darin erkennbaren Positionen, die teilweise weit von denen des EP und der Kommission abweichen, wird ein langwieriger Trilog auf EU-Ebene jedoch immer wahrscheinlicher.