Die Komplexität des Datenschutzrechts nimmt stetig zu. Dies trifft globale Konzerne gleichermaßen wie soziale Einrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten. Während Erstgenannte regelmäßig auf eine Rechtsabteilung zugreifen können, müssen Letztgenannte die gesetzlichen Vorgaben „nebenbei“ erfüllen und sich dabei mit einer Vielzahl an Spezialregelungen und Detailfragen auseinandersetzen:

  • Wie erfülle ich die gesetzlichen Vorgaben bei der Kontrolle des Masernschutzes?
  • Darf ein Datenaustausch zwischen Kindergarten und Grundschule stattfinden?
  • Unter welchen Voraussetzungen dürfen Fotos von Kindern verwendet werden?
  • Nach welchem Zeitraum sind Bildungs- und Entwicklungsdokumentationen zu vernichten?

Das sind nur einige der Themen, mit denen sich die Leitungen von Kindertagesstätten beschäftigen müssen. Dabei sollte doch die altersentsprechende und entwicklungsgemäße Förderung der Kinder im Vordergrund stehen.

Um hier eine Erleichterung zu schaffen, haben wir für katholische Kindertagesstätten eine neue Webseite erstellt, in der wir auf diese Fragen eingehen:

https://datenschutz-kindergarten.de/

Ergänzend stehen den von uns betreuten Kindertagesstätten über den Downloadbereich Arbeitshilfen, Datenschutzinformationen und Musterformulare zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Sollten Sie ein datenschutzrechtliches Thema haben, das auf der Seite noch nicht behandelt wurde, nehmen sie gern Kontakt zu uns auf.