Nachdem wir zuletzt über die Videoüberwachung im öffentlichen Nahverkehr Hannovers berichteten, widmen wir uns heute den Lesegeräten für elektronische Monatsfahrkarten des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB). Nur kurze Zeit nach der Einführung mussten sie schon wieder abgeschafft werden. Der Grund: Speicherung von Bewegungsdaten der Karteninhaber.

„fahrCard“ und Lesegeräte der BVG

Seit 2012 bieten einige Unternehmen des VBB – so auch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) – ihren Kunden als Alternative zum Papierfahrschein die elektronische Monatsfahrkarte an, die so genannte „fahrCard“ im Format einer ec-Karte. Durch fest installierte Lesegeräte, zunächst in Bussen, sollte die Kontrolle stattfinden. Darüber hinaus führen die mobilen Kontrolleure entsprechende Lesegeräte mit. Sobald die „fahrCard“ an das Lesegerät gehalten wird, kann die Gültigkeit der Monatskarte geprüft werden.

Was wird gespeichert?

Laut BVG werden auf dem Chip der „fahrCard“ „(…) nur der von Ihnen gewählte Tarif und Ihre Chipkartennummer gespeichert (…). Es ist weder technisch noch organisatorisch möglich, Bewegungsprofile auf der Karte oder im System zu speichern.“ Die Recherchen des Fahrgastverbands IGEB ergaben jedoch ein anderes Bild. Die Lesegeräte hinterlassen auf der „fahrCard“ bestimmte Informationen, mit denen Fahrtbewegungen des Karteninhabers nachverfolgt werden können. Es wird gespeichert, wann und wo die Karteninhaber einsteigen und welche Buslinie sie nehmen. Die Daten können mittels einer App ausgelesen werden. Dafür reicht es aus, das Smartphone an der Tasche oder dem Portemonnaie mit der „fahrCard“ vorbeizuführen. Nach Bekanntgabe dieser Recherchen schaltete die BVG die Lesegeräte in den Bussen ab.

Wie der Stellungnahme der BVG auf die parlamentarische Anfrage zweier Abgeordneter nun entnommen werden kann, sind die Lesegeräte standardmäßig mit der Funktion der Speicherung von Daten ausgestattet. Allerdings soll die BVG diese Funktion nicht beauftragt haben. Den Karteninhabern dürfte schwer fallen, dies zu glauben. Denn unverändert liest man auf der Homepage der BVG, es sei weder technisch noch organisatorisch möglich, Bewegungsprofile zu speichern. Was aber alles gespeichert wurde, kann der eben erwähnten Stellungnahme entnommen werden.

Löschung der Daten?

Die gespeicherten Daten auf der „fahrCard“ konnten zunächst lediglich mit einer Schere „gelöscht“ werden. Seit kurzem aber soll bei der BVG neue Software vorhanden sein. Zum einen soll es erstmals möglich sein, die Daten auf der Karte löschen zu lassen. Zum anderen soll verhindert werden , dass die wieder aktivierten Lesegeräte ungewollte Daten speichern. Nun bleibt abzuwarten, was technisch und organisatorisch möglich wird.