Der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte hat eine Orientierungshilfe für Vereine zum Datenschutz herausgegeben. Datenschutz spielt auch in Vereinen eine immer größere Rolle. Zum einen gilt auch für Vereine ab dem 25. Mai 2018 die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die den Vereinen eine Umstellung auf die neuen Anforderungen im Datenschutzabfordert. Dies löst bei vielen Vereinsverantwortlichen die Sorge aus, der Aufgabe nicht gewachsen zu sein bzw. nicht zu wissen, was genau zu tun ist. Zum anderen sind vor allem die Mitglieder der Vereine deutlich sensibler, wenn es um die Verarbeitung der eigenen personenbezogenen Daten geht. Um beiden Seiten zu helfen, ist nun die „Orientierungshilfe für Vereine unter der Datenschutz-Grundverordnung“ entstanden, die hier heruntergeladen werden kann.
Die umfassende Orientierungshilfe geht u.a. auf Informationspflichten des Vereins bei der Erhebung personenbezogener Daten ein, erläutert Bedingungen zur Datenweitergabe an Dachverbände odererklärt warum auch bei Vereinen mit weniger als 250 Mitgliedern ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zu führen ist und welche Angaben dieses enthalten muss. Darüber hinaus wird auf die praxisrelevanten Themen Aushänge am Schwarzen Brett und Veröffentlichung von Mitgliederdaten im Internet eingegangen. Für letztgenanntes enthält die Orientierungshilfe eine Muster-Einwilligungserklärung.
Winfried Hofmann
25. März 2018 @ 1:08
Den Ärger kann ich wohl verstehen, vor allem, weil es für kleinere Vereine, vor allem dann, wenn sie ehrenamtlich geführt werden, einen immensen Aufwand bedeutet, alle Auflagen zu erfüllen. Aber: man sollte bedenken, dass der Schutz der Betroffenen im Mittelpunkt steht, und mit deren (unseren) Daten wird heutzutage oft genug Schindluder getrieben, insofern ist ein hoher Datenschutz schon gerechtfertigt. Allerdings hätte man es schon etwas einfacher und unbürokratischer halten können – und vor allen Dingen entsprechende Vorlagen, Muster und Checklisten zur Verfügung stellen können, die es gerade Vereinen und kleinen Unternehmen vereinfachen.
Anonymous
8. März 2018 @ 12:20
Welche Daten“schutz“irrwische haben uns 35 (Fünfunddreissig!!!) Seiten überbordenden Bürokratismus eingebrockt? Was haben Kaninchen- und Tomatenzüchter nur angestellt, um sich dem vernichtenden Zorn der Bürokrakie ausgesetzt zu sehen?