Der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte hat eine Orientierungshilfe für Vereine zum Datenschutz herausgegeben. Datenschutz spielt auch in Vereinen eine immer größere Rolle. Zum einen gilt auch für Vereine ab dem 25. Mai 2018 die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die den Vereinen eine Umstellung auf die neuen Anforderungen im Datenschutzabfordert. Dies löst bei vielen Vereinsverantwortlichen die Sorge aus, der Aufgabe nicht gewachsen zu sein bzw. nicht zu wissen, was genau zu tun ist. Zum anderen sind vor allem die Mitglieder der Vereine deutlich sensibler, wenn es um die Verarbeitung der eigenen personenbezogenen Daten geht. Um beiden Seiten zu helfen, ist nun die „Orientierungshilfe für Vereine unter der Datenschutz-Grundverordnung“ entstanden, die hier heruntergeladen werden kann.

Die umfassende Orientierungshilfe geht u.a. auf Informationspflichten des Vereins bei der Erhebung personenbezogener Daten ein, erläutert Bedingungen zur Datenweitergabe an Dachverbände  odererklärt warum auch bei Vereinen mit weniger als 250 Mitgliedern ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zu führen ist und welche Angaben dieses enthalten muss. Darüber hinaus wird auf die praxisrelevanten Themen Aushänge am Schwarzen Brett und Veröffentlichung von Mitgliederdaten im Internet eingegangen. Für letztgenanntes enthält die Orientierungshilfe eine Muster-Einwilligungserklärung.