Die Katholische Kirche regelt die wesentlichen datenschutzrechtlichen Fragen im Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) bzw. der Durchführungsverordnung zum KDG (DVO-KDG). Ein Rückgriff auf die weltliche Datenschutz-Grundverordnung ist nicht möglich. Diese findet bei Pfarreien aber auch bei anderen kirchlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Schulen Caritasverbänden, Pflegeheimen oder KiTas keine Anwendung.

Das Katholische (wie auch das Evangelische) Datenschutzrecht ist für juristische Laien nicht immer einfach in der Anwendung. Um hier den Mitarbeitenden in den Pfarreinen eine Richtschnur zu geben, haben unsere Mitarbeiter des Kirchenteams, das sich fast ausschließlich um die Beratung und Betreuung kirchlicher Einrichtungen kümmert, spezielle alltägliche datenschutzrechtliche Fragen in einem FAQ zusammengetragen.

Verwendung von Fotos

Ganz häufig erreichen uns Fragen rund um die Verwendung von Fotos. Fotos werden häufig im Gemeindebrief oder auf der Webseite der Pfarrei verwendet. Hier ist zu beachten, dass jede Veröffentlichung von Fotos grundsätzlich der Einwilligung der abgebildeten Person bedarf. Selbst dann, wenn die Person vor der Kamera posiert, gilt dies nicht als Einwilligung (in die Veröffentlichung). Nur in Ausnahmefällen können Fotos ggf. ohne Einwilligung verwendet werden. In diesem Fall muss der Verantwortliche aber eine Risikoanalyse durchführen.

Bei der Einwilligungserklärung ist grundsätzlich zwischen der Einwilligung von Personen unter und solchen von Personen über 16 Jahren zu unterscheiden. Bei Personen ab 16 kann diese selbst in die Veröffentlichung des Fotos einwilligen. Bei jüngeren Personen müssen immer (auch) die Sorgeberechtigten einwilligen.

Dokumente

Ergänzt wird die FAQ-Seite um Musterdokumente, wie beispielsweise Einwilligungserklärungen in die Veröffentlichung von Fotos, § 15-Infomationen oder Arbeitshilfen. Die FAQ-Seite ist für alle Interessierten verfügbar. Der Zugriff auf die ergänzenden Dokumente ist den Einrichtungen vorbehalten, für die eine Bestellung zum Datenschutzbeauftragten besteht.

Die FAQ-Seite kann hier aufgerufen werden.