Im September 2010 ist der neue § 30 HmbDSG zur Videoüberwachung öffentlicher Stellen in Kraft getreten. Damit kommt die Freie und Hansestadt Hamburg den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts nach bestimmteren Rechtsgrundlagen zur Videoüberwachung im öffentlichen Raum nach. § 30 HmDSG sieht u.a. eine Dokumentation der eingesetzten Technik und der konkreten Abwägungsschritte zur Rechtfertigung der Videoüberwachung vor. Auch Kamera-Attrappen sind zu berücksichtigen. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat für Anfang 2011 bereits erste Kontrollen zur Umsetzung des § 30 HmbDSG angekündigt und stellt auf seinen Webseiten Handlungshilfen zur Verfügung.