Im Rechtsstreit mit Facebook muss der Österreicher Max Schrems eine erste Niederlage einstecken. Er hatte im August 2014 eine Sammelklage mit 25.000 Teilnehmern vor dem Landesgericht für Zivilsachen Wien eingereicht. In seiner Klage behauptet Schrems, Facebook habe keine gültige Zustimmung zur Datenverarbeitung seiner Nutzer, werte die Nutzerdaten rechtswidrig aus, verfolge seine Nutzer auf fremden Webseiten und nehme am NSA-Programm „PRISM“ teil (vgl. hier).

Nicht zuständig

Gestern hat sich das Gericht in Wien für nicht zuständig erklärt. Als Begründung gab eine Sprecherin des Gerichts an, dass der Kläger, Herr Schrems zum maßgeblichen Zeitpunkt „kein Verbraucher war, sondern Facebook auch beruflich genutzt hat“. Nach österreichischem Recht steht es jedem Verbraucher zu Unternehmen am eigenen Wohnort zu verklagen. Für Unternehmer gilt diese Recht allerdings nicht. Diese müssen andere Unternehmen an deren Sitz verklagen. Nach Auffassung des Wiener Gerichts hat Herr Schrems zwar einerseits sein Facebook-Konto ausschließlich privat genutzt, andererseits aber auch Bücher über Facebook geschrieben und an Podiumsdiskussionen zu diesem Thema teilgenommen. Aus diesen Gründen unterstellt das Gericht Herrn Schrems ein berufliches Interesse, was ihn in den Augen des Gerichts zu einem Unternehmer macht.

Rechtsmittel

Gegen den Beschluss wird Herr Schrems Rechtsmittel einlegen, wie er gestern bekannt gab.

Facebook ist naturgemäß erfreut über die Wiener Entscheidung. „Dieser Rechtsstreit war unnötig, und wir sind erfreut, dass das Gericht die Klagen entschieden zurückgewiesen hat“, teilte das Unternehmen mit.

Was sagt uns das Ganze

Die Argumentationslinie des Gerichts ist zwar nachvollziehbar, aber sind es die einzelnen Argumente auch? Kann sich ein privater Verbraucher ohne professionell zu werden gegen ein Weltmarktunternehmen zur Wehr setzen? Das in vielen Medien zitierete Beispiel von David gegen Goliath zeigt es in gewisser Weise bereits: Ohne seine Steinschleuder hätte David auch gegen Goliath nichts ausrichten können. Somit erscheint es zwingend logisch, professionell gegen Facebook vorzugehen. Dass das Gericht daraus gleich ein unternehmerisches Handeln macht, ist schade. Denn seien wir doch ehrlich, insgeheim freuen wir uns, dass es Menschen wie Herrn Schrems gibt, die den Mut und die Passion haben, Giganten die Stirn zu bieten.