Der Europäische Gerichtshof hat Safe Harbor gekippt. Datenübermittlung in die USA auf Grundlage der sog. Safe Harbor Richtlinie sind seit dem unzulässig. Dies ruft nach und nach die Datenschutzaufsichtsbehörden auf den Plan.
Wie von uns berichtet, orientieren sich die meisten Landesdatenschutzbehörden an dem gemeinsam abgestimmten Positionspapier und wollen erst Ende Januar 2016 tätig werden. Nach SWR Informationen hat nun der rheinlandpfälzische Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Dieter Kugelmann die 120 größten Unternehmen in Rheinland-Pfalz angeschrieben und darauf hingewiesen, dass Datenübermittlungen in die USA auf der Grundlage von Safe Harbor unzulässig seien und angefragt, wie die Firmen sicherstellen, dass personenbezogene Daten nur in zulässiger Weise in die USA übermittelt werden. Die Datenschutzaufsichtsbehörde wolle in erster Linie informieren und beraten, so dass ein rechtskonformes Handeln der Unternehmen ermöglicht wird.
Im Falle unzulässiger Datenübermittlungen sieht das Bundesdatenschutzgesetz Bußgelder von bis zu 300.000 Euro vor.
Einen ähnlichen Schritt hat auch die hamburgische Datenschutzbehörde für Dezember angekündigt.