Die Debeka soll Beamte als Tippgeber für die Kundenakquise bezahlt und dabei gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen haben.

Dies haben Recherchen des Handelsblatts und des ARD-Politikmagazins Panorama vom NDR ergeben. Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde hat deswegen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen das Unternehmen eröffnet. Sollten sich die erhobenen Vorwürfe bewahrheiten, droht dem Unternehmen ein Bußgeld von bis zu zehn Millionen Euro, einzelnen Vorstandsmitgliedern ein Bußgeld von bis zu einer Million Euro.

In dem Verfahren geht es nach Angaben des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Edgar Wagner um einen möglichen Verstoß gegen die Aufsichtspflicht des Unternehmens. Mitarbeiter der Versicherung sollen von Beamten Namen und Kontaktdaten angehender Kollegen erhalten haben. Hierzu soll die Debeka zahlreiche Beamte als so genannte „Vertrauensmitarbeiter“ geführt haben. Insgesamt ist von mehreren tausend Personen die Rede, die als Vertrauensmitarbeiter tätig gewesen sein sollen. Erfolgte aufgrund des Hinweises eines Vertrauensmitarbeiters ein Vertragsabschluss, flossen hierfür Beträge von bis zu mehreren hundert Euro. Die Weitergabe von Namen und Kontaktdaten angehender Beamter könnte Bestimmungen des Datenschutzes verletzt haben. Im Grundsatz gilt, dass die Weitergabe dienstlich erlangter personenbezogener Daten an Dritte ohne die Einwilligung des betroffenen Beamten unzulässig ist.

Die Debeka hat auf die Vorwürfe inzwischen reagiert und eine Unternehmensberatung mit einer internen Untersuchung beauftragt. Zusätzlich sind strenge Verhaltensrichtlinien eingeführt und die Datenschutzabteilung personell verstärkt worden.

Auch den Beamten, die für die Debeka als Tippgeber tätig waren, drohen Sanktionen. Diese reichen von einem Bußgeld wegen Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, disziplinarischen Maßnahmen des Dienstherrn bis hin zu strafrechtlichen Ermittlungen. Die Weitergabe von personenbezogenen Daten ohne vorherige Einwilligung des Betroffenen gegen Entgelt kann den Tatbestand der Bestechlichkeit und der Verletzung von Dienstgeheimnissen erfüllen.

Die drohenden Konsequenzen in diesem Fall führen einmal mehr vor Augen, wie wichtig die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen für Unternehmen ist.