Vor einigen Tagen, nämlich am 12. Juli 2024 ist die KI-Verordnung (AI Act) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlich worden. Den veröffentlichten und somit finalen Text finden Sie hier.
Ab wann gilt der AI Act?
Der AI Act tritt nach Art. 113 AI Act am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft, also im August 2024. Da es sich um eine Europäische Verordnung handelt, braucht es insofern auch keinen nationalen Umsetzungsakt mehr.
Allerdings gilt der AI Act nicht ab sofort, sondern regelt den eigenen Geltungsbeginn. Nach Art. 113 AI Act gilt der AI Act daher grundsätzlich erst am 2. August 2026 – es ist also noch etwas Zeit. Lediglich bestimmte Teile des AI Acts gelten schon früher.
Schulungspflichten und Verbote ab dem 2. Februar 2025
Hier spielt der 2. Februar 2025 eine Rolle. Dieses Datum ist wichtig, wenn es um die Vermittlung von KI-Kompetenz (Art. 4 AI Act) und um Verbotene Praktiken im KI-Bereich geht – etwa unterschwellig manipulierende oder täuschende Einsatzzwecke (einen ganzen Verbotskatalog findet man in Art. 5 AI Act).
Unternehmen und Behörden, die KI-Systeme anbieten oder betreiben (in eigener Verantwortung verwenden), müssen sich also schon jetzt um zwei Punkte im Hinblick auf den 2. Februar 2025 Gedanken machen, vereinfacht dargestellt:
- Existiert ein Schulungs- und Sensibilisierungskonzept nach Art. 4 AI Act?
- Werden KI-Systeme verwendet, die verbotene Praktiken im KI-Bereich nach Art. 5 AI Act durchführen?
Strukturelle staatliche Handlungsfähigkeit und Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck ab dem 2. August 2025
Etwas später, aber noch vor dem allgemeinen Geltungsbeginn gelten Teile des AI Acts auch schon ab dem 2. August 2025. Hier geht es aber eher darum, dass staatlicherseits eine Struktur geschaffen werden muss, damit bestenfalls zum 2. August 2026 die im AI Act vorgesehenen Behörden- und Prüfstrukturen (Konformitätsbewertungsstellen) bereitstehen. Die Pflicht der Mitgliedstaaten, sich hier zügig auf den Weg zu machen ist nicht zu unterschätzen und es mag bezweifelt werden, ob rechtzeitig bis zum 2. August 2026 ein funktionierendes exekutives Umfeld bereitstellt wird, welches zum Funktionieren des Binnenmarktes erforderlich ist. Zum 2. August 2025 gelten zudem Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck – hierunter werden beispielsweise Anbieter wie OpenAI mit Sprachmodellen wie GPT fallen und sonstige Anbieter großer generativer KI-Modelle.
Allgemeine Wirksamkeit ab dem 2. August 2026
Am 2. August 2026 ist dann soweit und alle restlichen Regelungen des AI Acts müssen beachtet werden.
Erhöhte Produktsicherheit in Spezialbereichen ab dem 2. August 2027
Eine einzige Ausnahme stellt dann noch eine Regelung dar, die erst zum 2. August 2027 in Kraft tritt (Art. 6 Abs. 1 AI Act). Zu diesem Zeitpunkt werden dann unter bestimmten Voraussetzungen KI-Systeme in bestimmten Produkten als hochriskant eingestuft, die es ansonsten nicht unbedingt wären – unter Umständen sogar KI-Systeme die in oder als Spielzeuge verwendet werden.
Fazit
Es bleibt festzuhalten, dass ganz aktuell zwei Themen eine priorisierte Rollen spielen: Schulung und Sensibilisierung der Beschäftigten hin zu einem angemessenen Maß an KI-Kompetenz sowie die Identifizierung von demnächst ausdrücklich verbotenen Praktiken. Zu beiden Punkten werden wir in Zukunft auch noch weitere Blogbeiträge veröffentlichen und selbstverständlich können wir Sie zu diesen Punkten auch jetzt schon unterstützen.
Auch zu den Pflichten, die ab dem 2. August 2026 gelten und die man bereits jetzt in den Blick nehmen sollte, werden weitere Blogbeiträge in unserer Reihe zur Künstlichen Intelligenz folgen. Dabei werden wir auch näher auf die Schutzziele des AI Acts eingehen und erklären, warum Datenschutz und Informationssicherheit bzw. Cybersicherheit nur ein Baustein des AI Acts sind.
Hier finden Sie alle Beiträge unserer AI Act- Reihe.
Update 24.07.2024
Wir haben die zum 2. August 2025 geltenden Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck nachgepflegt.