Auch wenn wir es nicht wahrhaben wollen. Wir alle sind, mehr oder weniger, Appsüchtig.

Beispiele gefällig?

Der Tag beginnt mit einer App (z. B. Sleep Cylce alarm clock), die unseren Schlafrhythmus überwacht und für uns den Zeitpunkt zum Aufwachen ermittelt. Beim Zähneputzen schnell über die Twitter und Facebook die Lage der Nation checken, während die App „Zahnputzen free“ prüft, ob die Zähne auch richtig geputzt werden. Zum Führstück über „radio“ Internetradio hören und die aufgenommene Nahrung in der „Weight Watchers App“ dokumentieren. Während des Weges zur Arbeit sich mit „Amazon music“ pushen, während „runtastic“ die Schritte zählt. Dort angekommen schnell noch etwas Kommunikation mit WhatsApp. Puhh, was für ein Pensum und Sie sind erst bei der Arbeit angekommen. Den Tag über dann regelmäßig Twitter, Facebook, die „Weight Watchers App“, Amazon music, runtastic und WhatsApp nutzen bis man am Abend die Kinder mit der „Sandmännchen-App“ ins Bett bringt und den Tag mit der Lieblingsserie auf Netflix und Co. ausklingen lässt.

Wem das nicht reicht kann noch einen Schritt weitergehen.

In den USA wird gerade ein Unternehmen verklagt, welches App-gesteuerte Vibratoren vertreibt. Das Klageverfahren läuft unter „N.P. v. Standard Innovation (US) Corp., d/b/a We-Vibe“. Seine volle Wirkung können die Geräte nur entfalten, wenn diese über die entsprechende App bedient werden. In der Klageschrift heißt es unter anderem:

„[…] sei so programmiert, dass heimlich intime Details über die Nutzung [erfasst werden], darunter Datum und Zeit jeder Nutzung, Vibrationsmodus oder -muster [sowie] die E-Mail-Adresse [der Anwenderin. Dadurch sei eine Verknüpfung] der Nutzungsdaten mit einem bestimmten Kundenkonto [möglich].“

Liest man die Bewertungen im Google Play-Store scheint die App jedoch noch mehr Daten zu erheben:

„Habt ihr sie noch alle! Wofür braucht diese app kamera und Tonaufnahme Berechtigungen? !? Wollen doch bestimmt noch selber zu gucken!!“

„Unglaublich dreist! Wofür zur Hölle braucht die app Zugriff auf Kamera und Mikrofon?“

„[…] Funktioniert nicht ohne GPS[…]?

Zumindest der erfragte Zugriff auf Kamera und Mikrofon ergibt sich aus der Funktionalität des Gerätes. Denn der Anwender kann einer anderen Person remote die Steuerung des Gerätes überlassen und mit diesem per Chat und Video kommunizieren.

Der Hersteller hat die Verarbeitung dieser ganzen Daten nicht bestritten, allerdings dargestellt, dass keine personenbezogene Auswertung erfolge. Zukünftig wolle man die Datenverarbeitungsprozesse besser kommunizieren.

Wie immer bleibt der Rat, dass vor dem Kauf genau geprüft werden sollte, ob und welche Daten bei der Benutzung erhoben und verarbeitet werden. Dies gilt umso mehr, je intensiver die Privatsphäre betroffen ist. Hier sollte zumindest unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten auf analoge Hilfsmittel zurückgegriffen werden.