Dass die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Arbeit machen würde, war allen klar. Arbeit macht sie Unternehmen und Vereinen, aber auch den Aufsichtsbehörden, die über ihre Einhaltung wachen sollen. Sechs Monate nach Inkrafttreten der DSGVO stehen die Landesdatenschutzaufsichtsbehörden nun scheinbar vor dem Kollaps. Der Baden-Württembergische Datenschutzbeauftragte Stefan Brink geht gar von einem EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland aus.

Medienangaben zufolge können derzeit die Aufsichtsbehörden von Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg aufgrund des gesteigerten Beratungsbedarfs und neuer Aufgaben ihren Pflichten, die in Art. 57 DSGVO aufgeführt sind und u.a. auch die Bearbeitung von Beschwerden umfassen, nicht bzw. nicht fristgerecht nachkommen. Allerdings Artikel 78 Abs. 2 DSGVO räumt jeder betroffenen Person aber das Recht auf einen gerichtlichen Rechtsbehelf ein, wenn die Aufsichtsbehörde sich nicht innerhalb von drei Monaten mit ihrer Beschwerde befasst. Weil einige Landesdatenschutzbehörden eben genau diese Frist schwerlich einhalten können, steht sogar eine Selbstanzeige bei der EU-Kommission im Raum. T-online zitiert die sächsische Datenschutzaufsichtsbehörde mit den Worten: „Eine Anzeige bei der EU wollen wir noch nicht anstrengen, sie wäre aber ultima ratio.“ Noch hoffen die Behörden auf eine Aufstockung ihres Personals, denn neben der Kontrollfunktion sollen und wollen die Behörden auch beraten.

Auf der nächsten Datenschutzkonferenz im Frühjahr wollen die Datenschützer ihr weiteres Vorgehen hierzu abstimmen.