Auch in diesem Jahr musste die mit Spannung erwartete 22. Herbstakademie der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik (DSRI) pandemiebedingt als virtuelle Konferenz stattfinden. Dabei hatten die DSRI lange Zeit noch gehofft, die Veranstaltung in Oldenburg mit persönlichem Kontakt austragen zu können.

Doch zumindest die Eröffnung der „HA22“ konnte als Live-Übertragung aus dem Oldenburger Schloss mit Prof. Dr. Prof. h.c. Jürgen Taeger und Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider angeboten werden und einen Hauch der gewohnten Veranstaltung darbieten.

Prof. Dr. Prof. h.c. Jürgen Taeger machte gleich zu Beginn der Eröffnungsrede deutlich, dass er es sehr bedauere, dass die Tagung nicht vor Ort in der Universität bzw. in Oldenburg habe stattfinden können. Nun seien die Vorträge aber im Netz anzuschauen. Anschließend bedankte er sich bei allen Referent*Innen für die hochqualifizierten Beiträge und Vorträge, die es auch in diesem Jahr wieder gibt. Aber vielleicht könne man im kommenden Jahr eine Herbstakademie wieder persönlich, dann vor Ort in Hannover, ausrichten.

Es folgte ein musikalischer Auftritt von der Künstlerin Annie Heger und Ihrer Begleitung am Keyboard, die mit Gesang und aufheiternden Worten das Publikum amüsieren konnte.

Sodann sollte noch ein juristischer Fachbeitrag den Abend ausfüllen. Die Sprecherin Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider begrüßte alle mit einem norddeutschen „Moin“ und stellte dann mit ihren Keynotes die datenschutzrechtlichen Lösungswege zum Datentreuhandmodell vor.

Nach einem sehr kurzweiligen zweiten Auftritt von Annie Heger folgte noch die Preisverleihung zum „Best Paper“ Award, die von Oliver Thomsen moderiert wurde. Den Preis erhielt fernmündlich Dr. Philipp Adelberg, Rechtsanwalt von DLA Piper für seinen Beitrag „Was ewig währt… – Regulierung der Betreiberverantwortlichkeit in sozialen Netzwerken“, in dem sich der Rechtsanwalt unter anderem auch mit den „Hassreden“ und der (Selbst)-Regulierung von Facebook, Twitter und Co. befasst.

Alle Vorträge und Videoaufzeichnungen auf Abruf

Die HA22 mit über 50 Referent*Innen bildete erneut inhaltlich einen Schwerpunkt im Datenschutzrecht bzw. in der IT-Sicherheit, obgleich die Themenvielfalt wieder sehr beachtlich war. Das vollständige Programm der diesjährigen Veranstaltung finden Sie auf der Webseite der Konferenz.

Das Arrangement an verschiedenen Aufsätzen und Vorträgen konnte sich wieder einmal sehen lassen.

Auffällig oft musste das „autonome Fahrzeug“ als Beispiel für die rechtliche Bewertung von verschiedensten Prozessen und Problemen herhalten, wie beispielsweise bei Haftungsfällen.

Auch die datenschutz nord GmbH war auf der HA22 mit einem Referenten vertreten (Conrad S. Conrad, Senior Berater aus dem Hamburger Büro), der das Datenschutzmanagement beim Umgang mit „Datenpannen“ im Gesundheitswesen vorstellte und betroffenen Unternehmen praxisnahe Handlungsempfehlungen skizzierte.

Einzelne tiefgehende Einblicke in die DSGVO

Gleich zwei Vorträge widmeten sich dem Thema Dark Pattern, insbesondere bei Cookie-Bannern. Sowohl der Vortrag „Wahrnehmungspsychologische Erkenntnisse und datenschutzrechtliche Einwilligungen“ (von Laura L. Stoll) als auch der Beitrag „Datenschutzrechtliche Zulässigkeit und Grenzen des Einsatzes von Designelementen“ (von Thomas Janicki und Melanie Schultz) zeigten eindrucksvoll auf, wie viele Möglichkeiten es gibt, Webseiten und Cookie-Banner für selbige zu gestalten – und vor allem, was man dabei aus datenschutzrechtlicher Sicht besser nicht umsetzen sollte. Es wurde aber auch ein Ausblick auf die ab Dezember geltende neue Rechtslage nach dem TTDSG gegeben.

Aber auch ein paar ungewöhnlichere Überlegungen, beispielsweise zur „Haftung für Cyberangriffe auf selbstfahrende Fahrzeuge“ (von Ass. iur. Jacob Schwartz (LL.M.)) oder „Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten im Profifußball nach der DSGVO“ (Ulf Haumann, LL.M., Rechtsanwalt/Fachanwalt IT-Recht und Frauke Schilling, Rechtsanwältin/Regierungsdirektorin a. D.) durften nicht fehlen. Gerade diese Themenvielfalt macht jedoch den Charm der Herbstakademie aus.

Neben dem Datenschutzrecht präsentierten die Referent*Innen auch zahlreiche Vorträge zur Daten- bzw. IT-Sicherheit, der Künstlichen Intelligenz (KI) oder weiterhin aktuellen Themen zu den sozialen Netzwerken. Dabei wurden aktuelle und aus den Medien bekannte Fälle einbezogen. Sehr spezielle Fragestellungen aus dem IT-Recht oder Smart City rundeten die diesjährige Herbstakademie 2021 ab. Es wurden rechtliche wie auch technische Grenzen und Regulierungsansätze zur Künstlichen Intelligenz vorgestellt wie auch teilweise sehr ansprechend veranschaulicht. Die „Update“-Vorträge aus den verknüpften Rechtsgebieten sind ebenso fester Bestandteil der Herbstakademie und durften natürlich auch in diesem Jahr nicht fehlen.

Insgesamt beweis die DSRI auch dies Jahr wieder mal ein Händchen für brandaktuelle Beiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten, die teils aus der Praxis und teils auch aus der Perspektive der Forschung verfasst worden sind und sicherlich weitestgehend Einzug in die rechtswissenschaftliche Diskussion finden dürften.

Fazit

Die Herbstakademie hat wieder einmal zahlreiche Denkanstöße zu verschiedensten Themen gegeben. Wie es auch schon in der Live-Eröffnungsfeier an verschiedenen Stellen betont wurde, fehlte natürlich trotzdem der persönliche Austausch, der die Konferenz für gewöhnlich ausmacht. Die Hoffnung bleibt, dass die Herbstakademie 23 im nächsten Jahr in Hannover am Institut für Rechtsinformatik endlich wieder als Präsenzveranstaltung stattfinden kann.