Wer die Überschrift liest, mag erst einmal stutzig werden. Was hat Facebook mit einem blühenden Garten gemein, ist es doch trotz seiner Reichweite erstmal nichts weiter als eine – zugegebenermaßen inzwischen sehr bedeutsame – Social Media-Anwendung? Nun, die Medienwissenschaftlerin Caja Thimm vergleicht Facebook gemäß dem Prinzip „Walled Garden“ mit einem Garten, der mit immer neuen Blumen, Sträuchern und Bäumen zum Verweilen einlädt. Ziel der Social Media-Plattform ist dabei eine möglichst lange Verweildauer der Nutzer und damit einhergehend eine größere Zahl von Klicks.

„Jobs on Facebook“..?

Um einen Besuch in diesem digitalen Garten für Nutzer noch attraktiver zu machen, möchte Facebook nun über die Funktion „Jobs on Facebook“ Arbeitssuchende und Unternehmen schneller als bisher zusammenbringen. Auf diese Weise unternimmt Facebook einen weiteren Schritt auf dem Weg zu einer Plattform, die viele Lebensbereiche abbilden und diesen Rechnung tragen möchte. Es geht der Social Media-Plattform aber bildlich gesprochen nicht nur darum, das eigene Grundstück weiter zu vergrößern, sondern auch die darauf verweilenden Besucher davon abzuhalten, ein Nachbargrundstück zu betreten. Diese angrenzende Gemarkung könnte im Fall der Stellenvermittlung durch „Jobs on Facebook“ LinkedIn sein, die derzeit größte weltweite Social Media-Plattform zur Pflege bestehender Geschäftskontakte und zum Knüpfen neuer geschäftlicher Verbindungen. Es dürfte im Interesse von Facebook liegen, Nutzer wie auch Unternehmen für die Stellenvermittlung von LinkedIn weg zu sich zu locken.

Funktionieren soll die Funktion „Jobs on Facebook“ wie folgt: Unternehmen können ihre Stellenanzeigen auf ihrer Unternehmensseite bei Facebook schalten. In der Folge erscheinen diese dann im „Newsfeed“, wobei sich der Interessent in der Folge mithilfe des Buttons „Apply now“ über den Facebook-Messenger bewerben kann. Gleichzeitig möchte Facebook aber auch Stellenangebote abhängig von deren Relevanz für den Nutzer schalten. Ermöglicht werden soll das über Algorithmen, die die Offerte eines Unternehmens mit der Berufserfahrung und dem Ausbildungsniveau eines Interessenten abgleichen, wie dies in den USA und Kanada bereits möglich ist.

Facebook kann sich diese zielgruppenorientierte Ausspielung von Stellenanzeigen durch die Unternehmen bezahlen lassen. Auf diese Weise kann ein Unternehmen, das neue Mitarbeiter sucht, unter Umständen mehr potentielle Interessen erreichen, als dies bei einer Stellenanzeige auf einem allgemeinen Karriere-Portal möglich ist.

Weitere Social Media-Sprösslinge

Dies ist nur ein Beispiel für Facebooks Bemühungen, den eigenen digitalen Garten noch attraktiver für seine Besucher zu machen. Als weitere Neuerung arbeitet Facebook an einer eigenen Fernseh-App, um eigene Video-Inhalte zu platzieren. Mithilfe einer App für Settop-Boxen sollen Videos, die sonst bei Facebook gezeigt wurden, auch auf einem großen Bildschirm dargestellt werden können. Außerdem sollen die bislang zunächst stummen Videos auf Mobilgeräten nunmehr automatisch mit der Standard-Lautstärke wiedergegeben werden, wenn der Ton auf dem Handy eingeschaltet ist. Schließlich möchte Facebook seinen Nutzern auch die Möglichkeit geben, Musik in ihre Videos einzubinden. Hierfür befindet sich der Konzern in Verhandlungen mit Musiklabels um die Lizenzen.

Auf diese Weise würde Youtube eine ernst zunehmende Konkurrenz bekommen. Sollte Facebook eines Tages auch noch eigene TV-Serien produzieren und über die eigene Plattformen vermarkten können, dürften es Netflix und Amazon aufgrund der fehlenden eigenen Social Media-Plattform schwer haben, mitzuziehen. Um im Bild zu bleiben, kann die Hecke zu den Nachbargrundstücken dann so hoch werden, dass sie sich nicht mehr überblicken lässt.

Datenschutzrechtliche Aspekte – Fazit

Was hat das alles mit der eingangs erwähnten Bewässerung des Gartens Facebook zu tun? Nun, so wie bislang auch, wird das stetige Wachstum von Facebook mit den Daten seiner Nutzer ermöglicht. Im Fall der Stellenvermittlung durch Facebook und der Neuerungen zur Musik- und Videoübertragung schafft sich die Social Media-Plattform mit den erhobenen und neu adressierten Daten der Nutzer so etwas wie ein neues Bewässerungssystem für den digitalen Garten. Die ursprünglich auf die Freizeitbedürfnisse der Nutzer ausgelegte Plattform verflechtet diese nun auch mit beruflichen Aspekten. Mit den bei Facebook geschalteten Stellenanzeigen über „Jobs on Facebook“ sollen gerade die Nutzer angesprochen werden, die nicht gezielt auf Stellensuche sind, sondern sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden und möglicherweise nur en passant von einer Unternehmensofferte angesprochen werden möchten.

Eine datenschutzrechtliche Frage, die man sich stellen könnte, ist, welche personalisierten Nutzerdaten Facebook an das Unternehmen weitergibt, das über „Jobs on Facebook“ neue Mitarbeiter sucht. Hierbei kann es sich auch um Einträge handeln, die der Nutzer bei Facebook nicht für die Öffentlichkeit freigegeben hat. Ebenso kann Facebook dem potentiellen Arbeitgeber durch die Übermittlung von Informationen zum Surfverhalten des Nutzers einen weiter gehenden Einblick in dessen Persönlichkeit geben, als dies bei einer konventionellen Bewerbung der Fall wäre.

Auch kann es um die für eine Datenübermittlung an Facebook erforderliche Transparenz als Voraussetzung für eine wirksame Einwilligung schlecht bestellt sein. Abhängig von der konkreten Ausgestaltung des Tools und angesichts der wenig transparenten Nutzungsbedingungen von Facebook weiß der Bewerber beispielsweise nicht, für wie lange die Social Media-Plattform seine Bewerberdaten speichert, die an sich nur beim möglichen neuen Arbeitgeber als verantwortliche Stelle liegen sollten. Dessen sollte sich der Bewerber bewusst sein, bevor er den Button „Apply now“ anklickt.

Im Ergebnis wirft das florierende Geschäftsmodell Facebook einmal mehr zahlreiche datenschutzrechtliche Fragestellungen auf. Seien wir gespannt, ob und wie sich die europäischen Datenschutzbehörden – vor dem Hintergrund ihrer bisherigen Bemühungen gegenüber Facebook und der Datenschutz-Grundverordnung – hierzu verhalten werden. Wir halten Sie hierüber gerne weiter auf dem Laufenden.