Nicht nur Unternehmen müssen noch einiges tun, bevor am 25. Mai 2018 die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zur Anwendung kommt. Auch der Bund und die Länder haben noch einiges zu tun. Wie aus einer Anfrage der Grünen hervorgeht, müssen noch mindestens 124 Bundesgesetze an die DSGVO angepasst werden. Auch die 16 Landesparlamente stehen vor Änderungsbedarf. In den Ländern ist vor allem das jeweilige Landesdatenschutzgesetz zu ändern.
Auf Bundesebene wird sich das neue Bundekabinett zeitnah um die Änderungen bemühen müssen. Den Berichten des Handelsblatts nach, liegt im Bundesinnenministerium bereits ein Arbeitsentwurf für ein Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz vor. Da neben dem Bundestag auch der Bundesrat diesem Gesetz zustimmen muss, ist der Zeitplan eng gesteckt, wenn Deutschland bis zum kommenden Mai gut aufgestellt sein will.
Mitte September hat Brandenburg als erstes Bundesland seinen Entwurf für ein neues Landesdatenschutzgesetz veröffentlicht.
Anonymous
2. Oktober 2017 @ 17:29
Die angesprochene Antwort findet sich übrigens in den Antworten auf die schriftlichen Fragen der Woche vom 11. September 2017, hier (S. 10): http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/135/1813581.pdf
Beste Grüße