Am 21. Mai 2020 hat das russische Parlament, die Duma, ein Gesetz verabschiedet, das die Einrichtung eines zentralen Datenregisters vorsieht. Die neue zentrale Datenbank wird sämtliche Daten aller Einwohner von der Geburt bis zum Tod in einem System vereinen.

Das „Zentrale Bundesregister“ wird die personenbezogenen Daten aller russischen Bürger und anderen Einwohner, wie Stammdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum und -Ort) und andere personenbezogenen Daten (Familienstand und Verwandschaftsbeziehungen) beinhalten. Auch Steuer-ID und Sozialversicherungsnummer werden erfasst. Sowohl für die Führung des Registers als auch für den Datenschutz wird das russische Bundesfinanzamt zuständig sein.

Ein System mit allen Daten

Das System wird sich auf der Grundlage vorhandener Daten, die bereits in den Datenbanken der staatlichen und kommunalen Verwaltungen vorhanden sind, bilden. Bisher gab es in Russland verschiedene Register mit Daten der Bevölkerung, wie etwa Steueregister, Wehrdienst- oder Strafaktenregister. Nun sollen diese Daten zentral gespeichert werden. In ein einheitliches System werden 30 Kategorien von personenbezogenen Daten von hauptsächlich 12 unterschiedlichen „Lieferanten“, den Bundesbehörden und den kommunalen Behörden, eingespeist.

Von der Einführung der zentralen Datenbank verspricht sich die Regierung eine effektivere Bekämpfung der Kriminalität und Steuerhinterziehung sowie weiteren Nutzen für zahlreiche Verwaltungszwecke. Auch für die Zwecke der regionalen und kommunalen Entwicklung seien die statistischen Daten des Systems von Interesse. Es könnten z.B. die demografische Struktur und die Einkommensverhältnisse der Bevölkerung effektiver ermittelt werden.

Warnung des Geheimdienstes

Der russische Geheimdient, FSB, hat bereits im Vorfeld der Gesetzesverabschiedung Sicherheitsbedenken in Hinblick auf die Einführung des Zentralregisters geäußert. Der Geheimdienst warnt vor Hackerangriffen, die bei der zentralen Speicherung der Daten einen großen Schaden anrichten und Daten besonders gefährdeter Personengruppen, wie Kriminalermittler und Richter, leichter ergattern können.

Auch die Datenschützer sind skeptisch und fordern klare Regeln dafür, welche Daten in dem Register erfasst werden und welche Beamten und staatlichen Bediensteten den Zugriff auf die Daten der Bürger haben dürfen. Sie befürchten, dass sich eine größere  Anzahl von Beamten unbefugt Zugriff auf die Daten einzelner Bürger verschaffen könnte, als dies bisher möglich war. Kritisiert wurde unter anderem auch, dass das Gesetz unter dem Deckmantel der Corona-Krise verabschiedet wurde.

Das Gesetz tritt Anfang 2022 in Kraft. Bis zum 31. Dezember 2025 ist eine Übergangsphase eingeplant. Die vollumfängliche Nutzung des Systems wird erst nach und nach möglich sein. Es bleibt abzuwarten wie dem Land der Spagat zwischen so dringend nötiger Digitalisierung der Daten und der Datensicherheit gelingen wird.