Auch Monate nach Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) wird vor einer „Bruchlandung“ gewarnt.

Wir haben hier bereits über die Einführung sowie die inhaltliche Ausgestaltung der „ePA für alle“ informiert. Auch die geäußerte Kritik an möglichen Sicherheitslücken, welche die Gematik – verantwortlich für die Telematikinfrastruktur im deutschen Gesundheitswesen – entschieden zurückwies, wurde in diesem Beitrag thematisiert.

Nun richten wir den Blick auf den aktuellen Stand der Umsetzung sowie die neuen Funktionen, Fortschritte und Bedenken:

Weiterhin bestehende Hürden bei der Umsetzung der ePA

Obwohl die ePA seit Januar 2025 automatisch für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet wurde, bleibt die aktive Nutzung gering – nur wenige nutzen die App oder setzen sich aktiv mit der ePA auseinander. Der Hausärzteverband bemängelt vor allem, dass die Krankenkassen ihrer Aufklärungs- und Informationspflicht gegenüber den Versicherten nicht ausreichend nachgekommen sind. Die Vertrauensbildung von Nutzer:innen durch gute Kommunikation hat auch schon der ehemalige Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit empfohlen.

Hinzu kommen technische und organisatorische Hürden: Viele Arztpraxen verfügen noch nicht über die technische Ausstattung oder sehen sich mit wiederkehrenden Problemen in der Telematikinfrastruktur konfrontiert – etwa durch störanfällige Systeme und eingeschränkte Zugriffe auf Patientenakten. Dies stellt ein Problem dar, denn ab dem 1. Oktober 2025 wird nun die Nutzung der ePA auch für Praxen, Krankenhäuser und Apotheken verpflichtend und damit zum festen Bestandteil der medizinischen Versorgung. Auch Bremer Arztpraxen warnen, dass technische Hürden die Umsetzung gefährden könnten. Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen (KVHB) beispielsweise spricht sich dafür aus, die ePA-Pflicht für Praxen erst dann umzusetzen, wenn ein technisch robustes und vollständig einsatzbereites Modul verfügbar ist.

Neue Funktionen und Fortschritte

Zugleich befindet sich die ePA in einem fortlaufenden Entwicklungsprozess und wird kontinuierlich erweitert. Mit dem neuen Release 3.0.5 kommen diverse neue Funktionen hinzu:

  • Krankenkassen integrieren einen sicheren TI-Messenger in ihre ePA-Apps, über den Versicherte freiwillig mit medizinischen Einrichtungen und Krankenkassen Kurznachrichten austauschen können.
  • Zudem wird die ePA erstmals auch am PC über die Desktop-Variante Ideal für Menschen ohne Smartphone. Voraussetzung dafür sind die elektronische Gesundheitskarte (eGK), eine PIN und ein Kartenlesegerät.
  • Neu ist auch die Möglichkeit, Medikationsdaten gezielt nur bestimmten Einrichtungen freizugeben und institutionsbezogen sichtbar zu machen oder zu verbergen.
  • Darüber hinaus wurde die Vertreterregelung verbessert: Bis zu fünf Personen können nun als Vertreter:innen, unabhängig von der Krankenkassenzugehörigkeit, benannt werden. Das erleichtert insbesondere Menschen ohne Smartphone den Zugang.

Damit das Potenzial der neuen Funktionen der ePA im Versorgungsalltag ankommt, müssen die bestehenden Schwächen der Informations- und Organisationsprozesse sowie der technischen Strukturen allerdings dringend behoben werden.

Forderungen für eine erfolgreiche Zukunft der ePA

Die ePA bietet weitreichende Möglichkeiten für eine bessere, vernetzte Versorgung durch mehr Transparenz, eine bessere Abstimmung zwischen den Sektoren und eine spürbare Entlastung im Alltag. Gleichzeitig kann die ePA durchaus ein Werkzeug für mehr informationelle Selbstbestimmung sein, da sie auf Freiwilligkeit und Kontrolle durch die Versicherten basiert. Doch laut dem Hausärzteverband droht das Projekt zu scheitern, wenn Politik und Verwaltung nicht entschlossener handeln. Eine umfassende Aufklärung, niedrigschwellige Angebote sowie mehr Zeit und Unterstützung für die Praxen bei der Umsetzung sind erforderlich und werden auch so vom Hausärzteverband gefordert. Nur so kann die Digitalisierung des Gesundheitswesens zu einem Fortschritt und einer Chance für die medizinische Versorgung und die Patient:innen werden.