Wer ein Fan von schönen Schaubildern zur Datenschutz-Grundverordnung ist (z.B. Öffnungsklauseln in der DSGVO), dem sei jetzt der neueste Wurf der Datenschutzaufsichtsbehörden aus Frankreich empfohlen:

https://www.cnil.fr/fr/reglement-europeen-protection-donnees/dataviz#

Ziel war es anscheinend, die Verflechtung zwischen den einzelnen Normen und hinsichtlich ausgewählter Themen anschaulich darzustellen (z.B. PIA, Datenschutz-Folgenabschätzung, IT-Sicherheit, Profiling, Übermittlung in Drittländer).

Frankreich als Land des guten Essens und Trinkens, hat damit unter Beweis gestellt, dass auch die Ästhetik dort seine Heimat hat.

Auf dem ersten Blick wird klar:

  • im Netz der DSGVO kann man sich als Unternehmen schnell verfangen und
  • die wichtigste – die am meisten referenzierende Norm – der DSGVO ist der Art. 83.

Zur Erinnerung: Art. 83 statuiert die Bußgelder von bis zu 20.000.000 EUR oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes. Es gibt so kaum eine wichtige Norm der DSGVO, die nicht strafbewehrt ist.