In der europäischen Wirtschaft wird die relativ neue KI-Verordnung viel diskutiert. Viele Unternehmen kritisieren, dass die Regeln kompliziert und schwer verständlich seien. Ein Blick in den Verordnungstext, insbesondere in Artikel 5 Absatz 1, zeigt, warum diese Kritik aufkommt. Der Text ist komplex und juristisch formuliert, was für Laien oft wie ein Buch mit sieben Siegeln wirkt. In unserem Blogbeitrag „AI Act: Verbotene KI-Praktiken – Schritt 1 der Klassifizierung von KI-Systemen“ haben wir erklärt, dass Unternehmen bei der Einführung von KI-Systemen zunächst die wichtige Frage beantworten müssen, ob es sich bei dem geplanten Einsatz um eine verbotene KI-Praktik handelt.
Zur Erinnerung: Untersagt sind nach Art. 5 KI-VO beispielsweise KI-Systeme, die
- Menschen unterschwellig beeinflussen oder manipulieren, sodass sie Entscheidungen treffen, die sie sonst nicht getroffen hätten und sich oder anderen dadurch erheblichen Schaden zufügen,
- schutzbedürftige Personen, etwa Kinder, ältere Menschen oder sozial benachteiligte Gruppen, ausnutzen,
- soziale Bewertungen (Social Scoring) von Menschen anhand ihres Verhaltens oder persönlicher Merkmale vornehmen,
- Gesichtserkennungsdatenbanken mit Bildern aus dem Internet oder Überwachungskameras ohne Zielrichtung aufbauen,
- oder Emotionen von Menschen am Arbeitsplatz oder in Schulen auswerten – etwa um Motivation, Konzentration oder Stresslevel zu messen.
Wer sich durch den Wortlaut des Art. 5 KI-VO zu kämpfen versucht, versteht schnell, warum viele Unternehmen über Rechtsunsicherheit und Auslegungsprobleme klagen. Und tatsächlich: Artikel 5 ist nur der Anfang. Der restliche Verordnungstext ist ähnlich anspruchsvoll formuliert – juristisch präzise, aber für Praktiker oft schwer greifbar.
Mehr Klarheit durch Leitlinien der EU?
Um hier Abhilfe zu schaffen, sieht die KI-VO vor, dass Leitlinien durch die EU-Kommission veröffentlicht werden. Zu Beginn des letzten Jahres hat die Kommission Leitlinien zu einer scheinbar einfachen Frage veröffentlicht:
Welche KI-Praktiken sind verboten?
Diese Leitlinien sollen die Verbote des Artikels 5 KI-VO genauer erklären, Rechtsklarheit schaffen und Einblicke in die beabsichtigte Auslegung geben.
Unsere Blogreihe: KI-Verbote verständlich erklärt
Diese Leitlinien der EU-Kommission möchten wir mit unserer neuen Blogreihe näher beleuchten, die Verbote mit anschaulichen Beispielen aus dem Alltag verknüpfen und zeigen, wie die Regeln Sie persönlich schützen. Unser Ziel ist es, die KI-Verordnung für alle verständlicher zu machen, egal ob Sie Unternehmer oder Angestellter, Schüler oder Rentner, juristischer Laie oder Jurist sind.
Wir erklären Ihnen:
- Was genau durch die Norm verboten wird und warum.
- Welche KI-Praktiken in Ihrem Alltag dadurch verhindert werden sollen.