Dem Bundesdatenschutzbeauftragten kommt in seiner jetzigen Form nicht die erforderliche Unabhängigkeit zu, die er für seine Aufgabenerfüllung benötigt. Dies hat der Europäische Gerichtshof bereits im Frühjahr 2010 festgestellt. Geändert hat sich seitdem nichts: Der Bundesdatenschutzbeauftragte untersteht weiterhin dem Innenministerium.

Nachdem die Europäischen Kommission ein weiteres Verfahrens gegen Deutschland wegen Verletzung der europäischen Datenschutzrichtlinie angedroht hat, hat die Bundesregierung reagiert und einen Gesetztesentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetztes – zur Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund durch Errichtung einer obersten Bundesbehörde auf den Weg gebracht.

Nach dem Gesetzesentwurf wird der Bundesdatenschutzbeauftragte den rechtlichen Status einer eigenständigen und unabhängigen obersten Bundesbehörde erhalten, die ausschließlich parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle untersteht. Damit entfällt eine Rechtsaufsicht der Bundesregierung und eine Dienstaufsicht des Bundesinnenministeriums.

Der ehemalige Datenschutzbeauftragte Peter Schaar übt dennoch Kritik an dem Gesetzentwurf:

  • Das Vorschlagsrecht zur Besetzung des Amtes verbleibt bei der Bundesregierung und geht nicht auf das Parlament über.
  • Durch die Festlegung des Dienstsitzes auf Bonn, ist der Bundesdatenschutzbeauftragte weit weg vom Ort des politischen Geschehens.