.. diese Frage wird auch für den Schutz der Versichertendaten zunehmend an Bedeutung gewinnen. Wie bereits von uns berichtet, wecken Wearables bei Krankenkassen Begehrlichkeiten. Schließlich können hiermit der Gesundheitszustand und mögliche Risiken der Versicherten abgebildet und ausgewertet werden. Hieran knüpft sich die Frage an, welche hochsensiblen Gesundheitsdaten die Krankenkassen erhalten, wie lange und wo diese gespeichert werden und welche Auswirkungen ein ungesunder Lebenswandel künftig auf die Beitragssätze der Versicherten haben könnte.
Der Spiegel hat unlängst die unterschiedlichen Positionen gesetzlicher und privater Krankenkassen zu Wearables dargestellt, die wir nachfolgend beispielhaft zusammenfassen.
Positionen der gesetzlichen Krankenkassen
Die Techniker Krankenkasse will ihr Bonusprogramm abhängig von einer Entscheidung des Bundesversicherungsamtes auf Wearables ausweiten.
Die DAK wählt einen datenschutzkonformen Ansatz, indem sie den Kauf eines Fitnesstrackers aktuell und künftig nicht unterstützt. Nach Mitteilung der Krankenkasse sei schließlich nicht zu ermitteln, wer tatsächlich mit den Wearables joggt.
Auch die Barmer GEK unterstützt den Kauf von Wearables nicht. Allerdings sieht das Bonusprogramm neben einer Bewegungs-App auch Fitnesstracker als mögliche Prämien vor.
Bei der AOK sind die Positionen regional unterschiedlich. So prüft die AOK Rheinland/Hamburg eine Erweiterung ihres Bonusprogramms. In der Diskussion ist ein Zuschuss von 50 EUR beim Kauf eines Fitnesstrackers. Die AOK Niedersachsen und die AOK Nordwest wollen keine Unterstützung gewähren und planen dies derzeit auch nicht. Die AOK Hessen und die AOK Bremen/Bremerhaven prüfen noch intern, ob künftig ein Zuschuss gezahlt wird, ohne dass dies in eine Kontrolle ausarten soll.
Die Innungskrankenkassen wollen den Kauf von Fitnesstrackern derzeit nicht unterstützen.
Positionen der privaten Krankenkassen
Bei der AXA Krankenversicherung wird der Kauf von Wearables aktuell nicht bezuschusst. Dies ist auch nicht geplant. Aufgrund der datenschutzrechtlichen Risiken ist dies auch bei der Debeka nicht Fall.
Die DKV hingegen möchte in diesem Jahr den Kauf eines Fitnessarmbands oder einer Smartwatch abhängig vom jeweiligen Tarif mit 50 EUR pro Versichertem und Gerät fördern.
Die Generali hat – wie bereits von uns berichtet – vor, im Rahmen des „Vitality-Programms“ ab 2016 gesundheitsbewusstes Verhalten insbesondere im Bereich der Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung durch eine individuelle Zielsetzung des Kunden zu fördern. Unterstützt werden soll dies durch Kooperationen, beispielsweise mit Sportartikelherstellern.
Reaktionen auf politischer Ebene
Es mehren sich in letzter Zeit kritische Stimmen zu dieser anreizgesteuerten Form der Überwachung. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Andrea Voßhoff ließ beispielsweise in einer Pressemitteilung vom 16. Juli 2015 verlautbaren, dass „immer mehr Krankenkassen Interesse am Einsatz derartiger Anwendungen zeigen.“ Sie riet „allen Anwendern, die Fitness-Apps freiwillig herunterladen, nicht unbedacht mit ihren sensiblen Gesundheitsdaten umzugehen und die kurzfristigen finanziellen Vorteile, welche die Datenoffenbarung vielleicht mit sich bringt, gegen die langfristigen Gefahren abzuwägen.“
Auch Vertreter der Großen Koalition sehen die Pläne der Krankenkassen kritisch. SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach hält den Bonus für „fragwürdig“, da es den Krankenkassen darum ginge, „gut gebildete, junge und gesunde Menschen abzuwerben.“ Denkbar wäre daher in diesem Zusammenhang, dass „demnächst auch Laufschuhe bezuschusst werden könnten“. Skepsis macht sich gleichermaßen bei CDU-Mitgliedern breit, wie beispielsweise beim Unionsfraktionsvize Georg Nüßlein, der „Marketingmaßnahmen der Krankenkassen auf Kosten der Beitragszahler“ ablehnt.
Fazit
Der Einsatz von Wearables und die damit verbundene Übermittlung von Gesundheitsdaten werden von den einzelnen Krankenkassen sehr unterschiedlich bewertet. Der extensive Ansatz der Generali steht einer datenschutzkonformen Verweigerungshalterung, wie etwa bei der DAK oder der Debeka gegenüber. Bemerkenswert ist in jedem Fall, dass – wie bereits von uns im vergangenen Jahr prognostiziert – ein zunehmender Druck unter den Versicherungen entsteht, ihren Versicherten eine Überwachung mithilfe von Wearables anzubieten. Insbesondere im Bereich der Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung könnte dies dazu führen, dass Leistungen, die vormals in der Regel einem größeren Personenkreis zustanden, nunmehr nur noch besonders fitnessbewussten Versicherten gewährt werden. Auch ist das Argument nicht von der Hand zu weisen, dass Wearables anderen Personen im Familien- oder Freundeskreis anvertraut werden, die regelmäßiger Sport treiben als die eigentlich Versicherten.
Die Politik gibt sich in diesem Zusammenhang kritisch, ohne dass momentan gesetzgeberische Maßnahmen gegen den anreizgesteuerten Einsatz von Wearables geplant wären. Es bleibt daher zu befürchten, dass das den gesetzlichen Krankenversicherungen immanente Solidaritätsprinzip langfristig ausgehöhlt wird, wonach jeder in die Krankenversicherung aufgenommen wird und alle gemeinsam die Kosten des einzelnen tragen. Dies könnte zu einer schleichenden Angleichung der Risikoeinstufung bei gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen führen.
Es ist nicht auszuschließen, dass das dargestellte Anreizmodell dereinst finanzielle Sanktionen und unter Umständen auch die soziale Missachtung zulasten derjenigen nach sich ziehen mag, die weniger fitnessbewusst sind oder aus Datenschutzgründen auf Wearables verzichten wollen.