Wir sind vernetzt – das ist 2016 ja nichts Neues mehr. Connected Car ist hierbei ein Schlagwort, das schon häufig gefallen ist. Dass Autos inzwischen (und zukünftig immer mehr) miteinander kommunizieren, sog. Car-to-Car-Communication (C2C), ist bekannt. Diese Art der Kommunikation wird nicht nur bei autonomen Autos eingesetzt, sondern steckt inzwischen schon in vielen Neuwagen.

Schöne neue Welt

In den USA soll eine solche Vernetzung von Autos zur Pflicht werden. Die Car-to-Car-Communication, in Amerika unter dem Titel Vehicle-to-Vehicle Communication (V2V) bekannt, soll Medienberichten zu Folge in wenigen Jahren (frühestens 2020) für Neuwagen zur Pflicht werden. Ähnlich wie die eCall-Funktion in Europa.

Soweit nichts Neues, aber es geht noch weiter. Auch andere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer und Fußgänger sollen mit den Autos kommunizieren, um Kollisionen zu verhindern. Das mag je nach Standpunkt auf den ersten Blick als logische Konsequenz erscheinen oder aber als Science Fiction. Fakt ist jedoch, dass unter anderem in Tampa, Florida erste Feldversuche laufen, in denen Fußgänger mit Handys ausgestattet sind, die ständig die aktuelle Position per Funk bekanntgeben. Die Kommunikation zwischen Autos und Fußgängern oder Radfahren, Vehicle-to-X Technologie (V2X) genannt, funktioniert über einen Kurzstreckenfunk wie WLANp. Hehres Ziel der V2X-Kommunikation ist der Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer. Neben der reinen Funkfunktion sollen die Transponder zukünftig auch über Sensorfunktionalitäten wie z.B. Bewegungs- und Beschleunigungssensorik verfügen, die am Ende den wahrscheinlichen Weg des Fußgängers berechnet und den Autofahrer warnen bzw. eine automatische Vollbremsung einleitet, denn manchmal reicht die menschliche Reaktionszeit eben nicht aus, die der Maschine schon (vgl. hier).

Soweit so gut, aber wie alles hat auch diese Entwicklung zwei Seiten. Wie der Autor Daniel AJ Sokolov richtig feststellt, könnte sich ein „Funkzwang“ für Fußgänger durch die Hintertür einschleichen. Bei Unfällen könnten Gerichte nicht funkenden Fußgängern oder Radfahren eine Mitschuld zusprechen und wer so manchen amerikanischen Gerichtsprozess schon einmal verfolgt hat, hat daran keinen Zweifel. Doch wie ist es dann um unsere Privatsphäre bestellt, können wir dann eigentlich noch selbstbestimmt handeln. Werden zukünftig alle Kinder mit Transpondern ausgestattet, damit Ihnen nichts passiert? Oder geht es gar so weit, dass solche Transponder wie jüngst im aktuellen James Bond Film Spectre zu sehen, in die Blutbahn injiziert werden? „Die spinnt doch jetzt!“, mögen Sie ein weiteres Mal denken, aber dass sich Menschen bereits heute freiwillig Mikrochips unter die Haut transplantieren lassen um ohne lästigen Einsatz von Schlüsseln, Mitgliedskarten etc. ins Büro oder ins Fitnessstudio zu gelangen bzw. um ein Schließfach zu nutzen oder das Handy zu entsperren, ist eine Tatsache.

Zwar kann ein Transponder bei Fußgänger Leben retten, es ist aber darauf zu achten, dass durch diesen keine Bewegungsprofile erstellt werden und dass keine persönlichen Daten auf dem Transponder gespeichert werden. Ein Missbrauch dieser Daten könnte verheerende Folgen haben. So könnten die Bewegungsdaten einer Familie offenbaren, dass diese nicht zu Hause ist. Die Ideale Voraussetzung, um die Ruhe die Wohnung nach Wertgegenständen zu durchsuchen.