Facebook könnte ab nächstem Jahr in Russland verboten werden und somit für Internetnutzer in Russland nicht mehr erreichbar sein. Hintergrund ist das seit November 2015 geltende Datenschutzrecht, wonach personenbezogene Daten russischer Staatsbürger nur innerhalb der Russischen Föderation und somit auf Servern in Russland gespeichert werden dürfen. Der Chef der russischen Datenschutzaufsichtsbehörde (Roskomnadzor) betonte, dass das Gesetz für alle Unternehmen gelte und es keinerlei Ausnahmen gebe. Dass die Russen es ernst meinen, hatte im vergangenen Jahr das Karriere-Netzwerk LinkedIn erfahren müssen. Dieses ist seit November 2016 für Internetnutzer in Russland nicht mehr erreichbar.

Für wen gilt das Gesetz?

Alle Unternehmen, die Daten russischer Staatsbürger, die ihren Wohnsitz in Russland haben, erheben, speichern und/oder verarbeiten, sind von dieser gesetzlichen Regelung betroffen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Unternehmen mit oder ohne Niederlassung in Russland handelt. Nach Aussage der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer ist das ausschlaggebende Kriterium, „dass die von einem ausländischen Unternehmen angebotenen Leistungen bzw. Waren an russische Kunden adressiert sind.“