Die Wirtschaft fürchtet Abmahnungen aufgrund von Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Auch wenn es bisher keine massive Abmahnwelle gegeben hat, sind die Unternehmen besorgt. Die Unionsfraktion im Bundestag hatte vor, sehr kurzfristig Abhilfe zu schaffen (wir berichteten). Im bereits laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Musterfeststellungsklage sollte nach dem Willen der Union ein Passus mit aufgenommen werden, der Abmahnungen aufgrund von Verstößen gegen die DSGVO wie z.B. fehlerhafte Datenschutzerklärungen, innerhalb einer Frist von einem Jahr gesetzlich verbietet. Der Charme lag in den Augen der Union darin, dass der Bundestag bereits am 6. Juli das Gesetz zur Musterfeststellungsklage verabschieden soll. Somit wäre eine extrem kurzfristige gesetzliche Regelung möglich gewesen.

Doch die SPD will dem Vorschlag nicht zustimmen, wie die Rechtsexpertin der Union, Elisabeth Winkelmeier-Becker, erklärte. Die SPD möchte das Problem der Abmahnungen grundsätzlich angehen. Das Thema Abmahnmissbrauch ist auch im Koalitionsvertrag mit aufgenommen worden und wird von beiden Seiten als wichtig angesehen.