Wie waren wohl Ihre Gesichtszüge, als Sie die Überschrift gelesen haben? Genervt, wütend, verzerrt? Das ist schade, denn tatsächlich hilft die Hysterie rund um die fünf Buchstaben „DSGVO“ niemandem.
Datenschutz und Datenschutzgesetze gab es bereits vor dem 25. Mai 2018 und vor allem in Deutschland hat sich weit weniger geändert als uns die ganzen Meldungen glauben lassen wollen. Unser Mitarbeiter Sven Venzke-Caprarese und Dr. Dennis-Kenji Kipker, wissenschaftlicher Geschäftsführer des Instituts für Informations-, Gesundheits- und Medizinrecht (IGMR) haben sich in der aktuellen Ausgabe der Datenkolumne im Weser-Kurier mit der DSGVO-Hysterie befasst.
Um es vorweg zu nehmen, einen sinnvollen Datenschutz braucht es! Aber vielleicht sollten eher die großen Player und deren Dienstleistungen, die häufig alles andere als datenschutzfreundlich gestaltet sind unter die Lupe genommen werden, als sich über Klingelgate und Co. Gedanken zu machen. Wenn Kitas im Namen des Datenschutzes sämtliche Gesichter schwärzen, man für die öffentliche Bekanntgabe einer Beerdigung mindestens einen Monat im Voraus eine Einwilligung im Pfarrbüro abgeben soll oder Tischreservierungen nicht mehr namentlich erfolgen dürfen, führt das zu Unverständnis und zwar zu Recht. Wirkliches Kopfschütteln wird dann erreicht, wenn sich zwei deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden widersprechen. So geschehen bei der Frage, ob Ärzte ihre Patienten noch mit Namen aufrufen dürfen. Verlieren wir nicht das Wesentliche aus den Augen!
Die komplette Datenkolumne können Sie hier lesen.
Nope
25. September 2019 @ 19:50
Es sind zwei Worte, nicht eins: „Datenschutz – Grundverordnung“. Bitte das Gesetz nicht schlimmer machen als es ist ?
Daniela Windelband
26. September 2019 @ 9:22
Hallo Nope,
vielen Dank für den Hinweis. Sie haben natürlich Recht. Offiziell wird auch die Abkürzung mit Bindestrich geschrieben DS-GVO. Aber verbuchen Sie meinen Fehler unter journalistische Freiheit. Ich gelobe Besserung 😉
Viele Grüße
Daniela Windelband