Seit dem 31. März 2018 müssen europaweit alle Neuwagen (Pkw und leichte Nutzfahrzeuge) mit dem neuen eCall-System ausgestattet sein.

eCall

eCall ist ein europaweites Notrufsystem, bei dem nach einem Unfall die europaweit einheitliche Notrufnummer 112 gewählt wird. Neufahrzeuge müssen nun alle mit Crah-Sensoren ausgestattet sein, die auch in Verbindung mit der Steuerung der Airbags bei einem Unfall einen Notruf absetzen. Der Notruf kann auch manuell abgesetzt werden, was bei leichteren Unfällen, oder für den Fall, dass man als Unfallzeuge einen Notruf absetzen möchte, sinnvoll ist. Die eCall-Funktion ist mit einem separaten Notstromanschluss abgesichert. Über das Mobilfunknetz wird der sog. Mindestdatensatz übermittelt.

Hierzu zählen u.a.:

  • der Zeitpunkt des Unfalls;
  • die 17-stellige Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN);
  • die Fahrzeugposition;
  • die Fahrtrichtung des Autos
  • die Auslöseart: manuell oder automatisch;

optional werden darüber hinaus übermittelt:

  • die Anzahl der Insassen (wenn die Gurte angelegt waren);
  • die Antriebsart (z.B. Benzin, Diesel, Gas, Elektro) und Fahrzeugklasse;
  • die Rettungskarte (enthält z.B. Informationen wo die Karosserie verstärkt ist und wo welche Leitungen verlaufen).

Das eCall-System ist als positiv anzusehen. Kritischer wird es, wenn Fahrzeughersteller in eigener Verantwortung Kommunikationsdienste anbieten, die unter Umständen sehr wohl ein Tracking bzw. eine permanente Überwachung der Fahrzeuginsassen ermöglichen. Hier hängt es entscheidend davon ab, ob die Kunden tatsächlich informiert in die Datenverarbeitung einwilligen (können).