Die eIDAS-Verordnung sieht zu etlichen Anforderungen Konkretisierungen in Form von sog. Implementing Acts (Durchführungsrechtsakte) vor.

Europäische Harmonisierung

Durch diese Konkretisierungen sollen Vertrauensdienste in Europa stärker harmonisiert werden; bislang sorgten nationale Regelungen z.T. für eine Ungleichbehandlung. Diese Implementing Acts werden derzeit nach-und-nach veröffentlicht.

Die neuen Implementing Acts sind keineswegs rein formale Ergänzungen. Sie können erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitsweise sowie die Zertifizierung der Vertrauensdienste haben.

Wir haben die aktuellen Implementing Acts daher umfassend analysiert und die Ergebnisse in unserem White Paper „eIDAS-Implementing Acts“  zusammengefasst.

Der zentrale Baustein: Implementing Act 2025/2530

Im Hinblick auf die Konformitätsbewertung von Vertrauensdiensteanbietern ist der Implementing Act 2530 von überragender Bedeutung. Insb. weil hierüber einzelne Anforderungen aus den anderen Implementing Acts aufgegriffen werden.

Gemäß Art. 20 eIDAS muss die Konfirmitätsbewertung bestätigen, „dass die qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter und die von ihnen erbrachten qualifizierten Vertrauensdienste die Anforderungen dieser Verordnung“ erfüllt, sind aber auch die anderen Implementing Acts von großer Bedeutung.

Welche Standards sind zu berücksichtigen?

In unserem White Paper finden sie eine strukturierte Übersicht, welche ETSI-Standards von Seiten des Gesetzgebers herangezogen werden, welche Anforderungen sich daraus für Anbieter ergeben und wie sich diese Standards in der Prüfungspraxis niederschlagen. Für mehr Informationen besuchen Sie auch unsere Webseite zu den Implementing Acts.