Nach vierjährigen Verhandlungen gibt es ein Übereinkommen zum Datenschutz zwischen der EU und den USA, das auch ein Klagerecht für EU-Bürgern in den USA im Fall eines Missbrauchs ihrer persönlichen Daten vorsieht. Gegenstand des Abkommens sind Daten, die zwischen den Justizbehörden in den USA und Europa ausgetauscht werden. Durch die Übereinkunft soll sichergestellt werden, dass sich Strafverfolgungsbehörden beim Austausch von Ermittlungsdaten zukünftig an strenge Auflagen halten müssen. Verboten werden soll beispielsweise die Weitergabe von Daten an Drittstaaten wie auch eine übermäßig lange Speicherung.

Schutz persönlicher Daten von EU-Bürgern

Nach Bekunden der Justizkommissarin Vera Jourova war von Bedeutung, dass durch das Abkommen „ein hohes Maß an Schutz“ für die persönlichen Daten der Bürger garantiert werde. Den EU-Bürgern „werde das Recht garantiert, den Schutz ihrer persönlichen Daten auch vor Gericht in den USA durchzusetzen.“

Bereits im vergangenen Jahr hatte der damalige US-Justizminister Eric Holder gefordert, EU-Bürgern sollte ein Klagerecht in den USA zustehen, wenn aus der EU an US-Justizbehörden übermittelte Daten anschließend in den USA veröffentlicht werden. Allerdings steht vor dem Inkrafttreten des Datenschutzabkommens noch die Zustimmung des US-Kongresses aus. Überschattet wurden die langwierigen Gespräche zwischen der EU und den USA von den Enthüllungen über die Ausspähungen des US-Geheimdienstes. Somit sei das Abkommen laut der Justizkommissarin „ein wichtiger Schritt, um das Vertrauen in den Austausch von Daten zwischen der EU und den USA wiederherzustellen“. Die gemeinsame Nutzung von Daten und Informationen als Instrument gegen den internationalen Terrorismus und grenzüberschreitende Kriminalität soll bei dem Abkommen in einen angemessenen Ausgleich mit dem Recht auf Privatsphäre gebracht werden.

Weiteres Ziel sei es nach Aussage von Jourova nun, auch das Safe-Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA anzupassen. Hierbei geht es um Datenschutzauflagen für US-Unternehmen, die ein angemessenes Datenschutzniveau schaffen sollen, wenn personenbezogene Daten von EU-Bürgern in die USA übertragen werden. Auch diesbezüglich gibt es auf europäischer Seite angesichts des NSA-Skandals die Sorge, dass US-Sicherheitsbehörden Zugriff auf personenbezogene Daten von EU-Bürgern haben.

Fazit

Das Abkommen und insbesondere das darin geregelte Klagerecht zugunsten von EU-Bürgern kann dazu beitragen, das verloren gegangene Vertrauen in das Recht auf Privatsphäre zumindest teilweise wiederherzustellen. Das gleiche gilt auf Seiten der Wirtschaft für die Anpassung des Safe-Harbor-Abkommens, wobei hierzu die Verhandlungen zwischen der EU und den USA noch laufen. Nichtsdestotrotz wird es vermutlich noch ein langer und steiniger Weg sein, bis die politischen und gesellschaftlichen Wunden, die die Ausspähungen des US-Geheimdienstes in Europa verursacht haben, verheilt sein werden.