Das Thema „KI“ (Künstliche Intelligenz) beschäftigt zurzeit die Wirtschaft. Jüngst hatte auch das Bundeskabinett ein Strategiepapier sowie eine Enquete-Kommission zur Behandlung der KI vorgestellt, um auf nationaler Ebene den digitalen Wandel zu fördern und gleichzeitig auch eine Debatte zur Datenethik zu ermöglichen. Dieses war auch längst überfällig.
Mit fortschreitender technologischer Entwicklung finden selbstlernende Algorithmen immer mehr Einsatz in verschiedenen Lebensbereichen. Seien es die digitalen Assistenten von Siri, Alexa und Co., seien es Programme in der Versicherungsbranche oder bei der Videoüberwachung oder sei es das autonome Fahren. Die Folgen einer etwaigen Verselbständigung der Mechanismen sind derzeit nicht absehbar.
Zumeist fordern die KI-Anwendungen einen großen Datenschatz, der durch stetige Verarbeitung der Daten des Nutzers rasant anwächst. Deshalb stellen sich Fragen zur Umsetzung der notwendigen Anforderungen aus dem Datenschutzrecht. Doch die DSGVO zeichnet nur einen sehr dünnen datenschutzrechtlichen Rahmen und kann in der derzeitigen Ausgestaltung die KI nicht umfassend reglementieren.
Unser Mitarbeiter Conrad S. Conrad hat in der aktuellen DuD (Ausgabe 9, 2018) einen Aufsatz zu dieser Thematik verfasst und wirft im Rahmen der datenschutzrechtlichen Betrachtung der KI auch einen Blick auf die unterschiedlichen Haftungsmodelle zur Robotik.
Den Aufsatz können Sie in der aktuellen DuD Ausgabe lesen bzw. unter diesem Link herunterladen.