Straßburg, Dienstagabend im EU-Parlament: Die Verhandlungsführer der EU-Kommission, des EU-Parlaments sowie der Mitgliedstaaten (Trilogverhandlungen) haben sich nach vierjährigem Ringen auf eine Reform der Datenschutzregelungen geeinigt. Ziel war es, die bisher gültige Richtlinie aus dem Jahr 1995 auf die Zeit von Social Media, Smartphones und Daten als Wirtschaftsgut anzupassen. Die gestern verabschiedete Reform beinhaltet die Datenschutzgrundverordnung sowie eine Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Justiz.

Überall in der EU sollen die gleichen Datenschutzbestimmungen gelten, „Datenschutzoasen“ soll es nicht mehr geben und die Regelungen sollen für alle Unternehmen gelten, die ihre Dienste in der EU anbieten.

Mit der Reform sollen die Verbraucher mehr Rechte bezüglich ihrer Daten erhalten. Verbrauchern soll es leichter gemacht werden Daten von einem Anbieter zum nächsten mitzunehmen und ggf. auch löschen zu lassen (Recht auf Vergessen werden). In etwa gleich bleiben wird der Grundsatz, dass für jegliche Datenverarbeitung eine Rechtsgrundlage im Gesetz oder eine Einwilligung des Betroffenen vorliegen muss. Verändern wird sich der Sanktionsrahmen für Datenschutzverstöße. Bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung können Bußgelder von bis zu vier Prozent des Jahresweltumsatzes des betroffenen Unternehmens verhängt werden. Es ist erklärtes Ziel der Verordnung, Unternehmen hier stärker zu belasten.

Jeder Verbraucher soll sich zukünftig in seinem Land an eine Beschwerdestelle wenden können, auch wenn er Probleme mit einem Anbieter aus einem anderen Land hat.

Noch in dieser Woche soll die gestern abgestimmte Version den Vertretern der Mitgliedsstaaten und am Donnerstag den Abgeordneten des federführenden Innen- und Justizausschusses zur Bestätigung vorgelegt wird. Danach können der Ministerrat und das Plenum des Europäischen Parlaments voraussichtlich im Januar oder Februar 2016 über die Einigung abstimmen (vgl. hier). Ziel ist, dass die Datenschutzgrundverordnung Anfang 2018 in Kraft tritt.

Den aktuellen Text können Sie hier einsehen. Wir werden in einer eigenen Beitragsreihe ausführlich über die Neuerungen der Datenschutzgrundverordnung berichten.