Ende März fand unter Vorsitz des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten die 87. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in Hamburg statt. Im Schwerpunkt wurden folgende Bereiche thematisiert:

Öffentlichkeitsfahndung mit Hilfe sozialer Netzwerke – Strenge Regeln erforderlich!

Soziale Netzwerke gelangen zunehmend in den Fokus von Strafverfolgungsbehörden, die diese Plattformen zur Aufklärung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten nutzen. Dieses Vorgehen wird als datenschutzrechtlich problematisch eingestuft, weil durch die weltweit recherchierbare Veröffentlichung von Fahndungsdaten in schwerwiegenderer Weise in die Grundrechte der Betroffenen (Tatverdächtiger/ Zeugen) eingegriffen wird. Hinzu kommen Probleme mit der Löschung veröffentlichter Daten.

Die Entschließung im Volltext.


Beschäftigtendatenschutzgesetz jetzt!

Eine weitere Entschließung betrifft das Vorantreiben des Beschäftigtendatenschutzes. Zwar sieht der aktuelle Koalitionsvertrag vor, „das nationale Datenschutzniveau im Beschäftigtendatenschutz bei den Verhandlungen zur Europäischen Datenschutzgrundverordnung zu erhalten und darüber hinausgehende Standards zu ermöglichen.“ Sofern die Europäische Datenschutzgrundverordnung nicht in angemessener Zeit verabschiedet wird, sollen nach dem Koalitionsvertrag nationale Regelungen geschaffen werden.

Nach Auffassung der Konferenz genügt diese Regelung nicht, da ein Zeitpunkt für die Verabschiedung einer Europäischen Datenschutzgrundverordnung derzeit völlig unklar ist. Aufgrund mannigfaltiger Fragestellungen (Videoüberwachung, die dienstliche Nutzung von privaten Arbeitsmitteln wie Handy und Laptop, die private Nutzung der dienstlichen E-Mail- und Internetzugänge, der Einsatz biometrischer Verfahren etc.) sieht die Konferenz einen akuten Handlungsbedarf in Form eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes.

Die Entschließung im Volltext.


Biometrische Gesichtserkennung durch Internetdienste – Nur mit Wahrung des Selbstbestimmungsrechts Betroffener!

Die Verarbeitung biometrischer Daten im täglichen Leben nimmt zu. Gerade die biometrische Gesichtserkennung eignet sich nach Auffassung der Konferenz zur Ausübung von sozialer Kontrolle und birgt insoweit ein hohes Missbrauchspotential.

„Mit ihrer Hilfe ist es möglich, aus der Flut digitaler Fotografien im Internet gezielt Aufnahmen von Zielpersonen herauszufiltern. Darüber hinaus könnten durch den Abgleich von Videoaufnahmen mit vorhandenen Templates in Echtzeit Teilnehmerinnen und Teilnehmer etwa von Massenveranstaltungen sowie von Demonstrationen oder einfach nur Passanten individualisiert und identifiziert werden. Der Schutz der Anonymität des Einzelnen in der Öffentlichkeit lässt sich damit zerstören, ohne dass die Betroffenen ihre biometrische Überwachung kontrollieren oder sich dieser entziehen können.“

Die Entschließung im Volltext.


Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zur Struktur der künftigen Datenschutzaufsicht in Europa

Ein weiteres Thema betraf die zukünftige Zusammenarbeit verschiedener Datenschutzaufsichtsbehörden im Kontext der Europäischen Union. Konkret diskutiert werden die zukünftigen Aufgaben, Zuständigkeiten und wie in Fällen, die mehrere Mitgliedstaaten oder die gesamte EU betreffen, besser zusammengearbeitet werden kann.

Die Entschließung im Volltext.


Gewährleistung der Menschenrechte bei der elektronischen Kommunikation

Den Vorteilen des digitalen Zeitalters stehen auch erhebliche Nachteile gegenüber:

„Die tendenziell unbegrenzte und kaum kontrollierte Überwachung der elektronischen Kommunikation aller verletzt das auch im digitalen Zeitalter weltweit anerkannte Recht auf Privatheit in täglich wiederkehrender millionenfacher Weise. Dies beeinträchtigt zugleich die Wahrnehmung anderer Menschenrechte wie der Meinungs- und Versammlungsfreiheit.“

Die Konferenz und der Arbeitskreis „Technische und organisatorische Datenschutzfragen“ der Konferenz haben daher einen Maßnahmen- und Anforderungskatalog formuliert, durch den die Rechte des Einzelnen bei der elektronischen Kommunikation gewährleistet werden.

Die Entschließung im Volltext.