Ab dem 15. September 2024 wird der Transfer personenbezogener Daten von der Schweiz in die USA deutlich einfacher. Grund dafür ist ein neues Rahmenabkommen, das kürzlich vom Schweizerischen Bundesrat genehmigt wurde. Mit dieser Entscheidung können Datentransfers nun auf einer Angemessenheitsentscheidung basieren, wodurch der bisherige Aufwand mit den Standardvertragsklauseln (SCCs) entfällt.
Bislang mussten Schweizer Unternehmen einen mühsamen Prozess durchlaufen, um personenbezogene Daten in die USA zu übermitteln. Neben den an die Schweiz angepassten EU-SCCs war aufgrund des Schrems-II-Urteils des Europäischen Gerichtshofs auch eine Transferfolgenabschätzung (Transfer Impact Assessment, TIA) erforderlich. Diese Vorgaben machten den Datentransfer zu einer komplizierten und zeitraubenden Angelegenheit, da die Unternehmen gezwungen waren, potenzielle Risiken sorgfältig zu prüfen.
Datentransfers in die USA werden nun unkomplizierter
Das neue Swiss-U.S. Data Privacy Framework (DPF) schafft hier Abhilfe. Es erleichtert die Datenübertragung erheblich, da weder SCCs noch TIAs für die Übertragung an teilnehmende US-Unternehmen erforderlich sind. Dadurch wird der Prozess vereinfacht und bestehende Compliance-Hürden werden beseitigt.
In der Vergangenheit gab es Verwirrung, weil die US-Website, auf der selbstzertifizierte Unternehmen gelistet sind, fälschlicherweise suggerierte, dass diese bereits unter dem Swiss-U.S. DPF zertifiziert seien, obwohl der Schweizerische Bundesrat das Abkommen noch nicht offiziell anerkannt hatte. Mit der nun erfolgten Genehmigung sollten diese Probleme der Vergangenheit angehören, und Datentransfers zwischen der Schweiz und den USA können künftig reibungsloser und sicherer ablaufen.