Erneut versucht die Regierung, die Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Hierzu hat Justizminister Maas ein Eckpunktepapier vorgestellt (wir berichteten).

Nun haben sich der ehemalige und die amtierende Datenschutzbeauftragte zu Wort gemeldet. Während Frau Voßhoff als amtierende Datenschutzbeauftragte bezweifelt, dass die Vorgaben des EuGH für eine Vorratsdatenspeicherung berücksichtigt worden sind und daher fraglich sei, ob die Vorratsdatenspeicherung mit der Grundrechtecharta vereinbar sei, bemängelt ihr Vorgänger Peter Schaar in einem Interview, dass auch die unbescholtenen Bürgerinnen und Bürger weiterhin unter Generalverdacht gestellt werden. Auch fehle immer noch der Beweis, dass Vorratsdatenspeicherung mehr Sicherheit schaffe. Sowohl Norwegen als auch Frankreich hätten die Vorratsdatenspeicherung gehabt und weder das Breivik-Attentat noch die Attentate gegen Charlie Hebdo verhindern können.

Peter Schaar wies auch darauf hin, dass es andere effektive Möglichkeiten gibt, Gefährdungssituationen zu begegnen. So gebe es das sogenannte „Quick-Freeze“. Sollten Sicherheitsbehörden bei bestimmten Personen konkrete Kenntnisse einer schweren Straftatbegehung, bzw. –vorbereitung haben, könnten deren Daten eingefroren und dürften nicht mehr gelöscht werden. Dies sei viel gezielter als das unterschiedslose Sammeln von Daten.

Hinzu kommt, dass es entgegen der Formulierung im Eckpunktepapier, keinen Richtervorbehalt bei Bestandsdatenabfragen (Abfrage nach einer Person hinter einer Telefonnummer oder IP-Adresse) geben soll. Dies berichtet Netzpolitik.org.

Die Vorratsdatenspeicherung soll noch vor der Sommerpause im Bundestag beschlossen werden.