Der Österreicher Max Schrems hat mit seiner auf Spendenbasis betriebenen Datenschutzplattform noyb.eu Beschwerde bei vier Datenschutzaufsichtsbehörden eingelegt. Für Google wurde in Frankreich, für Instagram in Belgien, für WhatsApp in Hamburg und für Facebook in Österreich Beschwerde eingereicht. Die vier Beschwerden ähneln sich sehr stark und richten sich gegen die „Zwangszustimmungen“ zu den neuen Datenschutzbestimmungen, die die Unternehmen aufgrund des Inkrafttretens der DSGVO eingefordert haben.

Laut Herrn Schrems hätten die Nutzer keine freie Wahl gehabt den Datenschutzbestimmungen zuzustimmen, denn eine Ablehnung hätte einen Verzicht des kompletten Angebots bedeutet.

noby.eu beruft sich in seinen Beschwerden auf das Kopplungsverbot gemäß Artikel 7 Abs. 4 DSGVO wonach eine Nutzung einer Dienstleistung nicht unbedingt an die Einwilligung in die Datenverarbeitung geknüpft sein darf, die für die Erfüllung des Vertrags nicht erforderlich ist.

Nicht erforderlich für die Erfüllung eines Vertrags

Nach Ansicht der Beschwerdeführer ist eine Nutzung der Daten für z.B. Werbung aber eben nicht für die Nutzung einer der Dienste erforderlich. Wie die DSGVO hier auszulegen ist, ist höchst umstritten.