Seit gestern ist bekannt, dass der Hamburgische Datenschutzbeauftragte, Johannes Caspar, gegen drei Unternehmer Bußgelder verhängt hat, die auch rechtskräftig sind und nach Angaben des Spiegels von den Unternehmen bereits beglichen wurden. Getroffen hat es Punica, Adobe und Unilever, die alle einen Firmensitz in Hamburg haben und somit unter die Aufsicht der Hamburger Datenschutzbehörde fallen. Die Bußgelder lagen zwischen 8.000 und 11.000 Euro. Eigentlich wären Bußgelder von bis zu 300.000 Euro möglich gewesen, aber da die drei Unternehmen noch während des Bußgeldverfahrens die Grundlage für Datenübermittlungen in die USA rechtskonform gestaltet haben, hat die Behörde von höheren Bußgeldern Abstand genommen.

Die Aufsichtsbehörde betonte, dass weitere Bußgelder gegen Unternehmen möglich seien. Insgesamt hatte die Behörde 35 Unternehmen überprüft. Größtenteils hätten die Unternehmen fristgerecht auf sog. EU-Standardvertragsklauseln umgestellt, womit die Datenübermittlung zulässig sei. Allerdings betonte Herr Caspar, dass es von den Verhandlungen zum Safe Harbor Nachfolgeabkommen, dem Privacy-Shield, mit abhänge, ob die Standardvertragsklauseln dauerhaft als Übermittlungsgrundlage dienen können.