Spanische Aufsichtsbehörde leitet Bußgeldverfahren wegen der Nutzung von Cookies ein

Die Spanische Aufsichtsbehörde für Datenschutz (AEPD) hat ein Bußgeldverfahren gegen ein Unternehmen eingeleitet, dessen Webseite ursprünglich nur einen bloßen Hinweis auf die Nutzung von Cookies enthielt, der – abhängig vom eingesetzten Webbrowser- nicht für jeden Nutzer sichtbar war. Nach spanischem Recht dürfen Cookies jedoch nur nach informierter Einwilligung des Webseitennutzers auf dessen Endgerät gespeichert werden. Auch den später vom Unternehmen hinzugefügten Hinweis, wie der Nutzer die Installation der Cookies mit Hilfe seiner Browsereinstellungen verhindern kann, entspricht nach Ansicht der Aufsichtsbehörde nicht den gesetzlichen Vorgaben für den Einsatz von Cookies. Dem Unternehmen droht nach spanischem Recht ein Bußgeld zwischen 30.000€ bis 150.000€. Bei den beanstandeten Cookies handelt es sich vorrangig um solche, die durch die Nutzung der bekannten Google-Dienste, wie bspw. Google Analytics, Google Maps, Youtube oder Adsense auf dem Endgerät des Nutzers gespeichert werden.

Quelle: http://www.pabloburgueno.com/2013/08/sancion-por-incumplir-la-ley-de-cookies/