Die Europäische Kommission hatte hierzu am 25. Januar 2012 den Entwurf einer EU-Datenschutzgrundverordnung vorgestellt. Nachdem der Innenausschuss des Europäischen Parlaments im Oktober seinerseits einen Entwurf vorgelegt hatte, war nun der Ministerrat der Europäischen Union, zusammengesetzt aus den Justiz- und Innenministern der Mitgliedstaaten am Zuge, sich mit den beiden Entwürfen zu befassen. Im Kern ging es um Fragen des sogenannten One-Stop-Shop-Mechanismus (nur eine Beschwerdestelle in Europa für datenschutzrechtliche Fragen für Bürger und Unternehmen) und um gerichtliche Überprüfung und Rechtsschutz bei der Umsetzung des Datenschutzes.
Der Ministerrat konnte sich auf seiner Sitzung am 05. und 06. Dezember in Brüssel nicht auf eine gemeinsame Haltung in diesen Fragen einigen.
Zwar betonte der Litauische Justizminister, dessen Land bis Ende des Jahres die Ratspräsidentschaft inne hat, in einer Presseerklärung, dass die Datenschutzreform eine Schlüsselpriorität und der Rat sein Möglichstes getan habe, um in dieser Angelegenheit Fortschritte zu erzielen. Er räumte aber ein, dass eine „starke Vereinbarung vor einer schnellen“ bevorzugt werde, um die „Balance zwischen Wirtschaftsinteressen und fundamentale Rechte der Bürgerinnen und Bürger“ zu finden.
Jan Philipp Albrecht, Mitglied des Europäischen Parlaments und Berichterstatter für die Datenschutzgrundverordnung erklärte auf seiner Homepage, dass der Rat endlich ein Ergebnis präsentieren und unverzüglich in die Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat einsteigen müsse. Er befürchtet, dass eine weitere Verzögerung nur der „Silicon-Valley-Lobby“ nütze. Hintergrund der Befürchtung einer weiteren Verzögerung sind die Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai 2014, die den vom Innenausschuss des Parlaments bereits beschlossenen Entwurf bei einer neuen Zusammensetzung des Parlaments gefährden könnte.
Unklar ist auch die Haltung der deutschen Bundesregierung. Zwar hatte sich die Kanzlerin Frau Merkel noch im ARD-Sommerinterview diesen Jahres für eine Datenschutzgrundverordnung stark gemacht. Allerdings berichtet der Spiegel, dass Spitzenbeamte der Bundesregierung die Reform verwässern und verzögern. So soll der öffentliche Sektor nach deren Vorstellung aus der Verordnung ausgeklammert und jegliche Bußgelder bei Datenschutzverstößen durch öffentliche Institutionen verhindert werden. Außerdem wird das Recht des Nutzers, seine Daten bei einem Wechsel des Internetdienstes mitzunehmen, wegen zu hohen Aufwandes für die Anbieter abgelehnt.
Daher ist mit einer Verabschiedung der Grundverordnung vor den Europawahlen nicht mehr zu rechnen und ein neuer Anlauf notwendig, der wiederum mehrere Jahre dauern könnte.