Nach jahrelangen Verhandlungen (wir berichteten) hat sich am Montag nun auch der EU-Ministerrat auf eine gemeinsame Position und einen Textvorschlag für die Datenschutzgrundverordnung  verständigt. Damit hat nun auch die letzte der drei am Gesetzgebungsverfahren beteiligten EU-Institutionen ihre Position zu dem Reformvorhaben festgelegt (vgl. den Textvorschlag der Kommission hier bzw. des Europäischen Parlaments hier) und die im EU-Gesetzgebungsverfahren vorgesehenen Verhandlungen zwischen den drei Institutionen (sog. „Trilog“) zur Datenschutzgrundverordnung können endlich beginnen: Erste Terminvorschläge für die Trilog-Verhandlungen, in denen ein Kompromiss zwischen den Textvorschlägen der drei Institutionen gefunden werden soll, stehen bereits fest: Am 24. Juni soll eine erste koordinierende Sitzung, am 14. Juli sollen die ersten inhaltlichen Verhandlungen (zu Artikel 3 und Kapitel der Verordnung) stattfinden. Im Dezember sollen die Verhandlungen dann abgeschlossen sein. Angesichts der Tatsache, dass die bisherigen Verhandlungen zur Datenschutzgrundverordnung sehr zäh und zeitraubend verlaufen sind sowie der teilweise sehr unterschiedlichen Positionen der einzelnen Institutionen zu einzelnen Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (wir berichteten) bleibt jedoch abzuwarten, ob dieser ehrgeizige Zeitplan tatsächlich umgesetzt werden kann. Wenn dem tatsächlich so ist, würde die Datenschutzgrundverordnung 2018 endgültig in Kraft treten.