Anfang des Monats haben wir darüber berichtet, dass die EU-Kommission Uruguay ein angemessenes Datenschutzniveau attestiert hat. Noch vor Ablauf des Jahres ist jetzt auch für Neuseeland ein angemessenes Datenschutzniveau festgestellt worden.

Einer aktuellen Pressemitteilung der EU-Kommission ist zu entnehmen, dass diese am 19.12.2012 förmlich festgestellt hat, dass personenbezogene Daten in Neuseeland angemessen geschützt werden. Mit dieser Feststellung wird anerkannt, dass die neuseeländischen Datenschutzstandards mit denen der EU vereinbar sind und einen angemessenen Schutz personenbezogener Daten von EU-Bürgern bieten.

Diese Feststellung führt dazu, dass die Übermittlung personenbezogener Daten nach Neuseeland künftig leichter möglich ist. Zwar muss auch weiterhin eine datenschutzrechtliche Übermittlungsbefugnis vorliegen. Allerdings bedarf es nun keiner weiteren Maßnahmen mehr, um das bisher fehlende Datenschutzniveau zu kompensieren. So ist es in Zukunft bspw. nicht mehr zwingend notwendig, mit dem Empfänger der personenbezogenen Daten die EU-Standartvertragsklauseln zu vereinbaren.

Die Liste der Länder für die ein angemessenes Datenschutzniveau festgestellt wurde, erweitert sich damit und stellt sich nunmehr wie folgt dar:

Weitere Informationen finden Sie in einem Beitrag, den wir bereits Anfang Dezember anlässlich der Feststellung des angemessenen Datenschutzniveaus für Uruguay veröffentlicht haben.