Die Verhandlungen zur Datenschutz-Grundverordnung machen (kleine) Fortschritte: Nachdem der EU-Ministerrat seit Monaten um eine gemeinsame Position zur Datenschutz-Grundverordnung ringt (wir berichteten) konnte am vergangenen Freitag nun zumindest eine (vorläufige) Einigung zu den Themen des Kapitels 4 der Datenschutz-Grundverordnung erzielt werden: Diese vorläufige Einigung betrifft die von den Datenverarbeitern zu treffenden technisch-organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen und umfasst u.a. Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung, zu Meldepflichten bei Datenschutzverstößen sowie zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Die getroffenen Formulierungsvorschläge bleiben dabei zum Teil weit hinter der Position des Europäischen Parlaments und der Kommission (wir berichteten) zurück:

So soll es nach dem Willen des Ministerrats keine einheitliche Vorgabe zu der Frage geben, in welchen Fällen ein Datenschutzbeauftragter zwingend bestellt werden soll. Vielmehr wird hierbei auf das nationale Recht verwiesen (das EU-Parlament fordert im Gegensatz dazu eine Bestellungspflicht soweit mehr als 5000 Personen innerhalb eines Jahres von der jeweiligen Datenverarbeitung betroffen sind).

Auch bei den Meldepflichten an die Aufsichtsbehörde zu Sicherheitsvorfällen wie Datendiebstähle u.ä. liegen die Positionen von Rat und Parlament weit auseinander: Während das Parlament bspw. für eine uneingeschränkte Meldepflicht innerhalb von 72 Stunden votiert hat, soll laut Ministerrat erst dann eine Meldepflicht bestehen, wenn durch den Datenschutzverstoß eine „hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten“ der Betroffenen bestehen.

Zudem sollte die Meldung „falls möglich innerhalb von 72 Stunden“ geschehen (die EU-Kommission hatte sich in ihrem Vorschlag noch für eine Meldung innerhalb von 24 Stunden ausgesprochen).

Angesichts der jetzt schon ersichtlichen gravierenden Unterschiede zwischen den Positionen des Parlaments und des Ministerrats und den zahlreichen Themen über die sich der Ministerrat noch einigen muss, ist fraglich, ob und wann eine Einigung zwischen Ministerrat und Parlament – wie zuletzt angekündigt – im nächsten Jahr Realität wird.